Seit etwa einem Jahr bestehen neben dem DSD auch andere Systeme, die derzeit auf regionaler Ebene für die Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verkaufsverpackungen verantwortlich sind. Daneben gibt es die klassischen Selbstentsorger, wie beispielweise Drogeriemärkte, Möbelhäuser und Apotheken. Hier werden in der Regel Dritte für die Erfüllung der Sammel- und Verwertungsaufgaben beauftragt. Seit Einführung der Pfandpflicht werden außerdem auch Einweggetränke-Verpackungen über Selbstentsorger-Systeme recycelt.
Der NABU fordert nun von den Umweltministerien der Länder und der DIHK den Zugang zu den Mengenstromnachweisen dieser Systeme. Der Staat müsse seiner Aufgabe nachkommen und die Nachweise von den Selbstentsorgern einfordern und ebenfalls die Einhaltung ökologischer Standards kontrollieren, denn schließlich sollten mit dem Verpackungs-Recycling Energie und wertvolle Ressourcen eingespart werden. Die gesetzlichen Verwertungsvorgaben könnten aber nur dann sichergestellt werden, wenn die Angaben der für die Verwertung beauftragten Unternehmen einsehbar seien und kontrolliert werden könnten, so Billen: "Beim Recycling darf es keine Unterschiede geben. Alle Systeme müssen die gleichen Aufgaben erfüllen und diese auch nachweisen." Mit einer Schließung der bestehenden Kontrolllücke könnten außerdem Negativbeispiele, wie die öffentlich bekannt gewordenen Fälle von Müllexport ins Ausland, besser verhindert werden.