- Die "Flirt-Hotline"
In einem Fernsehwerbespot wurde eine Flirt-Hotline per MMS beziehungsweise SMS unter der Kurzwahlnummer 77677 beworben: der Preis von 1,99 Euro pro SMS war im Spot nach Ansicht des vzbv nur undeutlich zu erkennen. Die 13jährige Franka (Name geändert) meldete sich dort bei der Flirt-Hotline und tauschte daraufhin über neun Tage SMS mit einem sogenannten Dennis aus. Die Antwort-SMS von Dennis endeten großteils mit Fragen, waren also auf die Fortsetzung des Flirts und damit auf weitere Kosten angelegt.
In den Antwort-SMS erfolgte nach vzbv-Informationen keine weitere Preisangabe. Das Mädchen hatte in der Zeit insgesamt 487,35 Euro verchattet. Die Betreiberin der Hotline wurde vom vzbv inzwischen wegen intransparenter Preisangabe im Werbespot und fehlender Preisangabe in den Folge-SMS abgemahnt. Hinsichtlich der Preisangabe im Spot wurde zwischenzeitlich eine Unterlassungserklärung abgegeben. Der vzbv prüft zur Zeit, ob er im Übrigen Klage erheben wird.
- "Hast Du mich etwa vergessen?"
Auch eine weitere Firma bietet eine Chat-Hotline an. Hier erhielt nach vzbv-Angaben die ebenfalls 13-jährige Anna (Name geändert)zu Beginn des Chats unter der Kurzwahl-Nummer 84424 unaufgefordert eine SMS mit dem Inhalt: "Warum meldest du dich nicht mehr - hast du mich etwa vergessen?" Erst nach sechsmaligem Herunterscrollen sei auf dem Display die Preisangabe von 1,99 Euro pro SMS sichtbar gewesen. In den Folge-SMS erfolgte nach vzbv-Informationen keine weitere Preisangabe. Im Rahmen des dreitägigen Flirts fielen Kosten von 102,60 Euro an. Die Firma bestreitet, unaufgefordert SMS zu verschicken. Nachdem der vzbv das Unternehmen zunächst erfolglos abgemahnt hatte, hat er inzwischen eine Klage eingereicht.