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Ab Montag ist Gen-Food gekennzeichnet

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Zahlreiche Verbände fordern Verbraucher dazu auf, die Möglichkeiten der neuen Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel zu nutzen. Durch ein entsprechendes Konsumverhalten könne sich der einzelne bewusst für oder gegen Gentechnik entscheiden. Als Ärgernis bezeichnen die Verbände allerdings die Kennzeichnungslücken für tierische Produkte. So müssten zwar künftig die Futtermittel, nicht jedoch die Erzeugnisse von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, gekennzeichnet werden. Auch Zusatzstoffe, Vitamine, Aromen und Enzyme, die mit Hilfe von gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, müssten nicht gekennzeichnet werden. Die neue Kennzeichnungspflicht tritt am kommenden Montag - mit Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen - in Kraft. Grundlage ist die europäische Verordnung zur Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen in Lebensmitteln.


"Es ist gut, dass künftig auch solche Produkte gekennzeichnet werden müssen, bei denen gentechnisch veränderte Organismen im Herstellungsprozess eingesetzt wurden, diese aber im Produkt nicht mehr nachweisbar sind", so Thomas Isenberg, Fachbereichsleiter beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Anbieter seien bei der ablehnenden Haltung der Verbraucher gegenüber dem Einsatz von Gentechnik in Lebensmitteln gut beraten, umfassend und aktiv über die Verwendung von Gentechnik zu informieren. Dennoch müssten noch bestehende Kennzeichnungslücken rasch geschlossen werden.

Mehr als 70 Prozent der Bevölkerung lehnt den Einsatz von Gentechnik im Essen ab, so die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. Verbrauchern, die auf Gentechnik verzichten wollen, empfehlen die Verbraucherzentralen, vor allem bei Produkten, die Soja, Mais oder Raps enthalten, genau hinzuschauen. "Die EU-Öko-Verordnung verbietet den Einsatz von Gentechnik in der Erzeugung von Bioprodukten. Der Kauf von Produkten mit dem Biosiegel oder dem EU-Öko-Siegel ist eine Möglichkeit, Produkte schnell zu erkennen, die ohne GVO erzeugt wurden", so die Verbraucherzentralen. Darüber hinaus hätten sich auch konventionell wirtschaftende Landwirte, Verarbeiter und Handelsunternehmen freiwillig verpflichtet, keine Gentechnik einzusetzen.

Als Ärgernis bezeichnen die Verbraucherzentralen die Kennzeichnungslücken für tierische Produkte. "Um auch bei Milch, Fleisch und Käse auf Nummer Sicher zu gehen, muss der Verbraucher daher weiterhin den Landwirt oder seinen Händler nach der Verwendung von gentechnisch verändertem Futtermittel fragen", so der Rat der Verbraucherzentralen.

Der Evangelische Entwicklungsdienst (EED) hat die Neuregelung als "Schritt in die richtige Richtung" bezeichnet. Dieser sei allerdings "noch mit offenen Flanken für die Entwicklungsländer verbunden". Nach dem es Regelungen für die EU-Bürgerinnen und Bürger gibt, müssten auch jetzt auch die Kunden im internationalen Handel ihr Recht auf Information erhalten, was in EU-Exportprodukten drin ist. Die EU müsse nach dem ersten Schritt jetzt den zweiten folgen lassen und Regeln für den EU-Export von Saatgut finden, fordert Rudolf Buntzel-Cano, der EED-Beauftragte für Welternährung.

Werde zukünftig im Saatgut ein Gentech-Anteil von bis zu 0,7 Prozent toleriert, könne das dazu führen, dass die Verunreinigung der Ernte insbesondere in Entwicklungsländern unkontrolliert zunimmt: In der EU ansässige internationale Biotechnologie-, Züchtungs- und Forschungsinstitute exportierten weltweit große Mengen Saatgut für Versuchs- und Handelszwecke. Zugleich würden damit auch internationale Vereinbarungen wie das "Biosicherheitsabkommen" unterwandert, das jedem Land das Recht zugesteht, die Risiken abzuwägen und restriktive Auflagen für gentechnisch veränderte Produkte zu schaffen.