Die Zuzahlungsregelungen und Eigenbeteiligungen im Rahmen des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes hätten zu einer massiven Verschlechterung der Gesundheitsversorgung von 414.000 Menschen geführt, so die Expertise. "Armut ist ohnehin ein Gesundheitsrisiko, die Gesundheitsreform verschärft dies noch", kritisierte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen.
Die Zuzahlungen von alten, behinderten, obdachlosen und suchtkranken Menschen hätten eine Größenordnung von zirka 19,2 Millionen Euro. Dies sei eine enorme Summe, wenn man bedenke, dass die Krankenkassen sie ausgerechnet von jenen Menschen kassieren, die nur über ein kleines Taschengeld von zirka 80 Euro im Monat oder Sozialhilfe verfügen. Für die gesetzlichen Krankenkassen würde die Befreiung von den Zuzahlungen hingegen lediglich Mindereinahmen von 0,014 Prozentpunkten bedeuten. "Diese lassen sich leicht durch Einsparungen von Verwaltungskosten hereinholen, die mit der regelmäßigen jährlichen Prüfung von Belastungsgrenzen bei den Betroffenen verbunden sind", rechnet Schneider vor.
Der Paritätische fordert deshalb, die betroffenen Personengruppen völlig von der Zuzahlungspflicht zu befreien. Bis zu einer dafür notwendigen Änderung des Paragrafen 62 Abs. 2 im Sozialgesetzbuch V solle die Bundesregierung für eine praxistaugliche Ausgestaltung des jetzigen Rechts sorgen, so Schneider.