Bei Oberzollinspektor Thomas Herberg landen die besonders kniffligen Fälle. Neben der Markenpiraterie gehört der Artenschutz zu seinen Hauptaufgaben. "Was die Mitbringsel aus der Tier- und Pflanzenwelt angeht, sind viele Urlauber doch zu blauäugig", beklagt Herberg.
Für professionelle Schmuggler ist allerdings der illegale Handel ein einträgliches Geschäft. Und da kennt Herberg kein Pardon: "Wir sind eben Schiedsrichter auf einem Spielfeld, wo nur gefoult wird." Doch nicht immer sind die Produkte klar zu identifizieren. Dann werden Zoologen und andere Experten um Hilfe gebeten.
Grundlage für den weltweiten Artenschutz ist das Washingtoner Abkommen. Derzeit sind rund 8000 Tiere und 40 000 Pflanzenarten geschützt. Viele sind vom Aussterben bedroht. "Nicht selten werden auch lebende Tiere im Gepäck entdeckt", erzählt der Beamte. Erst vor wenigen Wochen wurde ein Norweger auf der Durchreise mit zwei Schildkröten in den Hosentaschen geschnappt. Die Tiere waren mit Isolierband umwickelt. Dem Mann droht in seinem Heimatland eine saftige Geldstrafe.
In der "Schreckenskammer", wie Herberg die Asservatenkammer nennt, reicht die Sammlung von Elfenbeinzähnen über eine Riesenschildkröte bis hin zur in Alkohol eingelegten Kobra aus Asien - ein "ziemlicher Renner im Moment", sagt Herberg. Auch Dutzende von großen Fechter-Schnecken lagern in den Regalen. In der Karibik und in Kroatien findet man sie zu Tausenden am Strand, und entsprechend häufig haben Touristen sie im Gepäck. Bisher ist ihre Einfuhr verboten, doch neue Richtlinien sind geplant. So wird es Touristen demnächst erlaubt sein, drei Fechter-Schnecken legal nach Deutschland einzuführen.
Aber auch eine Krokodilsuppe aus einem australischen Supermarkt kann Probleme machen, denn sie ist "genehmigungspflichtig", wie es im Amtsdeutsch heißt. Diese Genehmigung gibt es nur beim Bundesamt für Naturschutz in Bonn. Doch dort verlangt man eine Ausfuhrerlaubnis der Kollegen in Canberra, und wer hat die schon dabei? Also landet auch die Tütensuppe in der Asservatenkammer.
Bei den Mitbringseln aus Krokodilleder ist dagegen eine Lockerung der Bestimmungen geplant, sagt Herberg. Dann werden sich auch die Regale in der Asservatenkammer etwas lichten. Doch nichts bleibt ewig liegen. "Viele konservierte Tiere und Pflanzen gehen als Dauerleihgaben an Museen und Schulen", erzählt der Oberzollinspektor.
Wer geltende Artenschutzbestimmungen verletzt, dem drohen bis zu 50 000 Euro Geldstrafe und bis zu fünf Jahre Gefängnis. Doch die deutschen Urlauber haben in den vergangenen Jahren dazu gelernt ? die Zahl der registrierten Fälle ist kontinuierlich rückläufig, so auch am Münchner Flughafen. Dort sank die Zahl der Artenschutzverstöße von 284 im Jahr 2000 auf 212 im vergangenen Jahr. Oberzollinspektor Herberg hat einen einfachen Rat für Reisende, Ärger mit dem Zoll zu vermeiden: "Machen Sie Fotos, sammeln Sie Erinnerungen und verzichten Sie auf exotische Souvenirs."