Während Kosmetika durch das deutsche Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz, die europäische Kosmetik-Richtlinie und die deutsche Kosmetik-Verordnung gesetzlich geregelt seien, unterlägen Tätowierfarben gegenwärtig noch keiner vergleichbaren Regelung. Es gebe keine gesetzlich festgelegten Vorschriften hinsichtlich der Reinheit, Qualität und der Prüfung der gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Tätowierfarben, so das Institut weiter.
Da beim Tätowieren und Aufbringen von Permanent-Make-up verschiedene Farbpigmente mit Hilfe von Nadelstichen in die mittlere Hautschicht (Dermis) eingebracht werden, könnten sie auch in tiefere Hautschichten gelangen, von wo sie über die Blutbahn im Körper verteilt und umgewandelt werden können. Auch über die Langzeitwirkung dieser Fremdstoffe im Körper sei bisher nichts bekannt, obwohl sie dort in der Regel ein Leben lang verbleiben.
Das BfR weist Verbraucher und insbesondere die Eltern von Jugendlichen und Kindern ausdrücklich auf diese mit Tattoos und Permanent-Make-up verbundenen Risiken hin. Fast jeder zehnte Deutsche trägt einer Umfrage zufolge inzwischen ein Tattoo. Auch die Zahl derjenigen, die sich mit einem Permanent-Make-up als Ersatz für das Schminken nur an bestimmten Stellen im Gesicht die Haut einfärben lassen, nehme zu.