Bis zum Stichtag 1. April hatten 4.500 Studierende die Exmatrikulation in der Universitätsverwaltung selbst beantragt. Für weitere 4.000 Studierende, die sich trotz Mahnungen und Einräumung einer Nachfrist bislang nicht ordnungsgemäß für das neue Sommersemester rückgemeldet haben, wird in den nächsten Tagen die "Zwangsexmatrikulation" durchgeführt. Die sich dann ergebende vorläufige Studierendenzahl von rund 37.000 Studierenden kann sich in den nächsten Wochen durch Nachrückverfahren in zulassungsbeschränkten Fächern, aber auch durch weitere Exmatrikulationen noch verändern.
Der nordrhein-westfälische Landtag hatte im vergangenen Jahr Studiengebühren an den Hochschulen des Landes in Höhe von 650 Euro pro Semester ab dem Sommersemester 2004 beschlossen. Betroffen sind sowohl "Langzeitstudierende", die mehr als das anderthalbfache der Regelstudienzeit verbraucht haben, als auch Studierende in einem Zweitstudium und solche, die älter als 60 Jahre sind. Die Universität Münster verschickte daraufhin im Dezember letzten Jahres an über 9.000 Studierende Gebührenbescheide, wogegen rund 2.000 fristgerecht Widerspruch einlegten. Diese Widersprüche werden zur Zeit beschieden.