In Deutschland sehen die Pressegesetze eine Auskunftspflicht der Behörden gegenüber Medien vor. "Doch aus der Pflicht ist längst eine Ausnahme geworden", beschreibt Thomas Leif, Vorsitzender von netzwerk recherche, die bisherige Situation. "Was Behörden und Ministerien nicht passt, bleibt Amtsgeheimnis." Mit einem Informationsfreiheitsgesetz würden die Blockaden der Bürokratie gelockert.
Der Anspruch auf Zugang zu Informationen steht nun nach dem Gesetzentwurf jeder Person als so genanntes subjektives Recht zu und wird damit viel weiter gefasst, als dies bisher der Fall war. Insbesondere sind der Nachweis eines Interesses oder eine sonstige Begründung, die bisher für spezielle Informationsansprüche notwendig waren, nicht mehr erforderlich. Nach dem Entwurf der fünf Organisationen müssen staatliche Stellen vielmehr begründen, warum sie den Zugang zu Informationen verweigern. "Die Beweislast würde also zugunsten der Bürger und der Medien umgekehrt. Die Demokratie wird durch bessere Beteiligungsmöglichkeiten gestärkt", erläutert der DJV-Bundesvorsitzende Michael Konken.
Ausnahmen von dieser weit reichenden Informationspflicht finden sich im Gesetzentwurf hinsichtlich besonderer öffentlicher Interessen wie dem Schutz polizeilicher Ermittlungen und schützenswerter privater Rechte, insbesondere personenbezogener Daten. Die Ausnahmen sind allerdings eng begrenzt und genau bestimmt. Und selbst wenn Informationen teilweise unzugänglich sein sollten, müssen Restinformationen stets zugänglich bleiben.
"Demokratie, die auf Bürgerbeteiligung basiert, erfordert eine umfassende Information der Öffentlichkeit", sagte Helmut Platow, Leiter der Rechtspolitischen Grundsatzabteilung beim ver.di-Bundesvorstand. "Das Gesetz würde Rechtssicherheit herstellen, der Interessenkonflikt zwischen Informationspflicht und Amtsgeheimnis würde zugunsten der Informationsfreiheit entschieden und die demokratische Willensbildung gefördert."
Hansjörg Elshorst, Vorsitzender von Transparency International, ergänzte: "Eine Ausweitung der Informationsfreiheit wird auch dazu beitragen, dass Korruption und Ämterpatronage leichter aufgedeckt oder von vornherein verhindert werden können." Es sei wünschenswert, die Vorschläge so schnell wie möglich umzusetzen. Legitimität, Effizienz und Verantwortung der Verwaltung gegenüber den Bürgern würden gesteigert, Korruption schon im Ansatz verhindert.
Die Arbeitsgemeinschaft der Informationsbeauftragten Deutschlands und die Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern forderten den Bundestag zu einem schnellen Beschluss eines Informationsfreiheitsgesetzes auf. Die Dringlichkeit von mehr Transparenz in der Bundesverwaltung zeige sich an immer mehr Beispielen, etwa den Vorgängen um die Bundesagentur für Arbeit oder den Vertrag zur LKW-Maut. Akteneinsichtsrechte und erhöhte Transparenz seien geeignet, die Effektivität, die demokratische Legitimation und die Akzeptanz von Verwaltung zu erhöhen.
Der SPD-Bundestagsabgeordnete Jörg Tauss und die medienpolitische Sprecherin der Grünen-Bundestags-Fraktion, Grietje Bettin, begrüßten den Entwurf und kündigten an, ihn in ihre parlamentarischen Beratungen einzubeziehen. Die Grünen-Vorsitzende Angelika Beer begrüßte den Gesetzentwurf, sagte ihm jedoch ein Scheitern im Bundesrat voraus, sollte er so beschlossen werden. Rot-Grün werde daher ein Informationsfreiheitsgesetz konzipieren, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei.