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Natürliche Flüsse

Landwirtschaft muss Überschwemmungen tolerieren

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Der BUND Rheinland-Pfalz hat keinerlei Verständnis für das Plädoyer der Umweltministerin sowie anderer Politiker für die Erhaltung des Ackerbaus in Über-schwemmungsgebieten. BUND-Landesgeschäftsführer Dr. Erwin Manz betont: "Der Ackerbau hat auf der Wasserseite der Deiche absolut nichts verloren. Dies gilt nicht nur, weil die Landwirte hier ständig um die Sicherheit ihrer Erträge bangen müssen, sondern vor allem wegen des hohen Risikos von Bodenauswaschungen."


Fortwährend werden aus diesen Böden Düngemittel und Pestizide in das (oberflächennahe) Grundwasser ausgetragen. Bei Überflutungen werden dieselben Schadstoffe außerdem in das Flusswasser gespült und tragen letztendlich zur Schädigung der Meeresökosysteme bei. Besonders problematisch ist der mit hohem Pestizideinsatz verbundene Maisanbau in Überschwemmungsgebieten. Dieser kostet bei jedem Hochwasser durch abgespülte Schadstoffe Zehntausenden von Fischen das Leben. Auch aus agrarmarktpolitischen Gründen ist es zwingend, Flächenextensivierungen (z. B. Umwandlung von Äckern in Grünland) und Flächenstillegungen dort vorzunehmen, wo gleichzeitig auch Umweltprobleme mit gelöst werden können.

Von Seiten vieler Politiker sowie Landwirtschaftsvertretern wird Irreführung betrieben, wenn das Verbot jeglicher landwirtschaftlicher Nutzung heraufbeschworen wird. Der aktuelle Entwurf des Hochwasserschutzgesetzes sieht aus Erosionsschutzgründen bis Ende 2012 lediglich die Einschränkung des Ackerbaus vor. Durch Ausnahmeregelungen kann sogar ein bodenschonender Ackerbau vorgesehen werden. Die Nutzung als Wiesen bietet sich geradezu an. In vielen Flussuferprojekten in Deutschland wurde bereits erfolgreich die Ackernutzung in Grünlandnutzung umgestellt.

In dieser Regelung sieht der BUND keinen Grund zur Panik. Da es sich lediglich um die gesetzliche Verankerung der fachgerechten Bodennutzung handelt. Bereits heute muss die Landwirtschaft derart wirtschaften, dass der Abtrag von Boden und der Austrag von Schadstoffen auf das Äußerste minimiert werden.

Die Landwirtschaft erhält erhebliche Subventionen. Daher könne der Steuerzahler auch erwarten, dass mit diesen Mitteln kein Raubbau an der Umwelt betrieben, sondern nachhaltig gewirtschaftet wird. Diese Anforderung wird bei den Reformen der EU-Agrarpolitik sukzessive umgesetzt werden.

Auch europarechtliche Vorschriften der Wasserrahmenrichtlinie werden die Landwirtschaft künftig stärker zwingen, ihre Schadstoffausträge in das Grundwasser und in die Oberflächengewässer endlich zu verringern - nichts anders verfolgt der Gesetzentwurf der Bundesregierung. Der BUND fordert die Landesregierung auf, schon jetzt diese Vorschriften in das neue Landesbodenschutzgesetz einzuarbeiten.

Zur Lösung der Hochwasserproblematik plädiert der BUND für wesentlich weitergehende Reformen. Es müssen endlich Gebiete, die aufgrund von Gewässerausbau heute nicht mehr überflutet werden bzw. hinter den Deichen liegen, in neue Landnutzungskonzepte eingebunden werden.

Auf diesen Flächen gibt es noch erhebliche Rückhaltemöglichkeiten. Auch hier wäre die Umstellung von Ackerbau auf Grünlandwirtschaft in hohem Maße zweckdienlich. Hierdurch könnte, ebenso wie bei der Flächenstillegung und der Anlage von Auwald, endlich die Entwässerung dieser Gebiete zurückgefahren und im Hochwasserfall die Überschwemmung herbeigeführt werden. Die Neuausrichtung der landwirtschaftlichen Förderung muss so beschaffen sein, dass nicht nur die Landwirte davon profitieren sondern auch die hochwassergeschädigten Flussunterlieger.

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