Laut Jahresbericht 2003 gab es 93 Fälle von angezeigtem Mobbing, 83 besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf Verstoß gegen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung, 139 besondere Vorkommnisse mit Verdacht auf rechtsextremistischen oder fremdenfeindlichen Hintergrund und 39 Todesfälle mit Verdacht auf Selbsttötung.
Die Aufgabe des Wehrbeauftragten ist es, als parlamentarische Kontrollinstanz die Rechte der Soldaten und Wehrpflichtigen zu schützen. Er soll eingeschaltet werden, wenn sich Soldaten/Wehrpflichtige benachteiligt und ungerecht behandelt oder in ihren Grund- und Menschenrechten verletzt werden. In den letzten Jahren wurde der Wehrbeauftragte oft zum Fürsprecher der Um- und Aufrüstung der Bundeswehr zur Interventionsarmee. Das gehört nicht zu seinen Aufgaben.
Immer wieder müsse die Kampagne bei ihrer Arbeit feststellen, dass es in der Bundeswehr Verfehlungen und Fehlverhalten durch "Kameraden" und "Vorgesetzte" gibt, die nicht angezeigt werden. Im Jahr 2003 wurde zum Beispiel von Betroffenen berichtet, dass in einer Brandenburger Feldjägereinheit kriegsverherrlichende Lieder wie "Schwarz sind die Gesichter" gelernt und gesungen werden müssen und dass in einem Brandenburger Panzergrenadierbataillon der Zweite Weltkrieg pauschal verherrlicht wird.
Aus diesem Grund gründet die Kampagne gegen Wehrpflicht, Zwangsdienste und Militär jetzt die zivile "Bundeswehr-Monitoring" Stelle. Eine unabhängige Kontrolle der Streitkräfte sei notwendig und werde bislang nur unzulänglich durch die Funktion des Wehrbeauftragten sichergestellt.
Die Kampagne biete allen Sicherheit und Anonymität, die ihre Erlebnisse und Erfahrungen aus einer geschützten Position heraus öffentlich machen wollen. Sie stellt Kontakte zur Presse her und sichert die Anonymität der Betroffenen, wenn sie gewünscht wird. Die Kampagne fordert alle betroffenen Wehrpflichtigen, Soldaten und Soldatinnen, Angehörige und Zeugen auf, sie bei dieser Arbeit zu unterstützen.