Die Einstellung des Verfahrens "mangels Vorliegen einer Straftat" nach Paragraph 170 Absatz II der Strafprozessordnung sei ein Schlag ins Gesicht der Polizei, sagte Jan Reher, Sprecher des Bündnisses GelöbnixHH! "Die Vorwürfe gegen Protestierende und Unbeteiligte sind derartig an den Haaren herbei gezogen, dass nun noch nicht einmal mehr die Staatsanwaltschaft den abenteuerlichen Konstrukten der Polizei folgen mag."
Im Vorfeld des Gelöbnisses der Bundeswehr auf dem Hamburger Rathausmarkt am 16. Juni letzten Jahres sei es zu einer unmäßig überzogenen Gefahrenprognose durch Polizei und Verfassungsschutz gekommen, so das Bündnis. Der "völlig unverhältnismäßige" Polizeieinsatz, dem selbst interessierte Besucher der Veranstaltung zum Opfer gefallen seien, habe mit diesen Verfahren wenigstens nachträglich gerechtfertigt werden sollen. Nachdem die Mehrzahl der Verfahren bisher von den Gerichten eingestellt wurden oder mit Freispruch endeten, werde es in diesem Fall noch nicht einmal so weit kommen.
Mit Spannung erwartet das Bündnis nun die Auswirkungen auf das Verfahren gegen den Fahrer des Lautsprecherwagens der Demonstration: "Die Vorwürfe in dem Verfahren gegen unseren Fahrer sind noch wesentlich abwegiger allerdings scheint da der Staatsanwalt seinen persönlichen Ehrgeiz hinein zu stecken."
Insgesamt nahmen an den Kundgebungen gegen das Gelöbnis mehr als 2500 Personen teil. Dem gegenüber stand ein Aufgebot von 3500 Polizisten, die versuchten, jeglichen Protest in der Innenstadt zu unterdrücken.
Die Hamburger Polizei ist mittlerweile bekannt für gewalttätiges und überzogenes Vorgehen. Seit Ende 2002 werden immer wieder Teilnehmer von Demonstrationen eingekesselt, in Gewahrsam genommen und von der Polizei verprügelt. "Nicht zuletzt die Schülerdemo am 24. März 2003 macht deutlich, dass die Hamburger Polizei auch nicht davor zurückschreckt, zwölfjährige Kinder grundlos zu verprügeln", so das Bündnis.