Weltweit schreitet das Aussterben von Tier- und Pflanzenarten mit zunehmender Geschwindigkeit voran. Um das Artensterben zumindest in der Europäischen Union zu stoppen, wurde mit der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie ein wichtiges Instrument zum Schutz der Artenvielfalt in Europa geschaffen.
Trotz erheblicher Verzögerung in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU beginnt die FFH-Richtlinie langsam zu greifen. Sie legt (in den Anhängen II und IV) diejenigen Tier- und Pflanzenarten fest, deren Schutz künftig von herausragender Bedeutung ist. Deutschlandweit zählen rund 100 Tier- und Pflanzenarten dazu. Alle EU-Staaten haben sich verpflichtet, die Bestände dieser Arten künftig dauerhaft in "günstigen Erhaltungszuständen" zu bewahren.
Für viele dieser Arten trägt Hessen sogar eine besondere Verantwortung, weil sie in unserem Bundesland einen europäischen Verbreitungsschwerpunkt haben oder nur noch hier letzte Reliktvorkommen beheimatet sind. Um dem Artensterben auch in Hessen entgegenzuwirken und Naturschutzhintergründe für Bürger nachvollziehbarer zu machen, startet der NABU eine Sympathiekampagne für 25 bedrohte FFH-Arten. Ab Februar 2004 stellt der NABU über den Verlauf eines ganzen Jahres im Abstand von 2 Wochen eine neue Tier- oder Pflanzenart des hessischen Naturerbes in einem "Steckbrief" vor.
Neben allgemein Wissenswertem über die jeweilige Tier- oder Pflanzenart (Historisches, Mythologie bis hin zu mittelalterlichen Kochrezepten) werden interessante Informationen zur Biologie und Ökologie zusammengefasst, zur allgemeinen Verbreitung der Art und zur aktuellen Bestandssituation in Hessen. Die wichtigsten Gefährdungsfaktoren und -ursachen werden ebenso kurz erläutert wie die erforderlichen Schutzmaßnahmen. Der NABU schildert konkrete Beispiele für Schutzprogramme und Flächenkaufprojekte und zeigt Möglichkeiten auf, wie Naturfreunde zum Schutz der vorgestellten Art beitragen können.
Die erste Art, die der NABU in seine Sympathiekampagne vorstellt, ist der Feldhamster, der noch vor 30 Jahren alles andere als beliebt war. Er hat sich mittlerweile zum sympathischen Werbeträger für den hessischen Naturschutz gemausert. Gleichzeitig gilt das hessische Hamsterprojekt als Musterbeispiel für eine erfolgreiche "Public Private Partnership" im Naturschutz. Weil die possierlichen Hamster in der gesamten Europäischen Union in den letzten 30 Jahren fast ausstarben, regelt die EU-Richtlinie 92/43/EWG aus dem Jahre 1992, besser als Fauna-Flora-Habitat- oder FFH-Richtlinie bekannt, den Schutz der seltenen Nager. EU-weit wird angestrebt, die letzten Populationen in einen "Günstigen Erhaltungszustand" zu versetzen.