Das Vorladungsschreiben gibt an, eine richterliche Anordnung für die Maßnahme liege vor. Dazu merkte Hanke an, dass der Richter-Vorbehalt für die Anordnung eines "genetischen Fingerabdrucks" die Anhörung des Betroffenen durch den Richter zwingend vorschreibe. Eine solche Anhörung - so beteuert Bergstedt - hat aber in seinem Fall nicht stattgefunden. Demnach sei die Anordnung gesetzeswidrig. Nach Hankes Ansicht verstößt sie zudem gegen das Übermaß-Verbot des Grundgesetzes. Der ausstellende Richter könne sich mit dieser Verfügung somit möglicherweise selbst strafbar gemacht haben.
Mindestens einmal ist Bergstedt bereits Opfer einer unrechtmäßigen Polizeiaktion geworden. Eine Hausdurchsuchung in der Projektwerkstattt war im Nachhinein gerichtlich als rechtswidrig eingestuft worden. Dennoch laufen weiterhin Verfahren gegen den Aktivisten, der in der Vergangenheit zahlreiche politische Aktionen - beispielsweise gegen den hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch - durchgeführt hat.
Die rechtswidrige Verfolgung Bergstedts will die Humanistische Union Mitte März zum Thema zweier öffentlicher Veranstaltungen machen. Dabei soll am 15. März in Gießen auch der HU-Bundesvorsitzende Reinhard Mokros sprechen. Auch in Marburg soll wenige Tage vorher eine Podiumsdiskussion zum gleichen Thema stattfinden.
Die HU Hessen zeigte sich "äußerst besorgt" über die "massiven Einschüchterungsversuche gegenüber einem missliebigen Freigeist". Der hessische Landesverband der Bürgerrechtsorganisation forderte die Gießener Polizei und Justiz auf, "Bergstedts Freiheitsrechte uneingeschränkt zu respektieren und zu rechtsstaatlichem Handeln zurückzukehren."