Besonders so genannte "Orphan-Strahler" (Strahlenquellen, die aus unterschiedlichen Gründen keiner Überwachung unterliegen), sollen so behördlich überwacht werden, damit sie nicht in die Hand von Arbeitskräften und sonstigen Personen gelangen können, die sich möglicher Risiken nicht bewusst sind. Radioaktive Strahlenquellen werden für unterschiedlichste Zwecke in der Industrie, der Medizin und in der Forschung eingesetzt.
Die neue Richtlinie geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission (KOM[2002] 130) zurück und sieht Maßnahmen auf zwei Ebenen vor: Vorbeugung durch Kontrollen an den Orten, an denen das Auftauchen von Orphan-Strahlern am wahrscheinlichsten ist, und Organisation von Kampagnen zur Wiederauffindung radioaktiver Strahlenquellen aus zurückliegenden Tätigkeiten. Notfallpläne mit klarer Zuweisung von Verantwortlichkeiten und Festlegung der einzuleitenden Maßnahmen, sowie Bestimmungen über die Anlastung der Kosten.
Jede radioaktive Strahlenquelle soll ordnungsgemäß gekennzeichnet werden. In Begleitunterlagen soll erfasst werden, wer zu welchem Zeitpunkt und an welchem Ort in Besitz welcher Strahlenquelle ist. Ob sich damit in unregelmäßigen Abständen stattfindende Atomschmuggel-Skandale verhindern lassen, muss sich erst noch herausstellen.