In der mündlichen Begründung hob der Richter hervor, dass die "Zivildienstflucht" eine Straftat sei und deshalb die Totalverweigerung zu verurteilen sei. Da aber der Straftatbestand mehr als 10 Jahre zurückliegt, bestehe heute kein öffentliches Interesse mehr an einer Strafverfolgung.
Volker Wiedersberg hatte bereits den Dienst bei der Nationalen Volksarmee der DDR total verweigert. Aus Gewissensgründen hat er auch den Zivildienst als Ersatz für den Wehrdienst verweigert, da er Teil der militärischen Kriegsplanung ist.
Im Mai 1998 war der heute 34-jährige vom Amtsgericht Potsdam wegen Zivildienstflucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden, gegen die er in Berufung ging. Das Landgericht Potsdam setzte im März 1999 das Verfahren aus, weil es die Wehrpflicht für verfassungswidrig hielt und legte dem Bundesverfassungsgericht diese Frage vor. Das Verfassungsgericht benötigte fast drei Jahre, um den Antrag im Februar 2002 wegen formeller Mängel abzuweisen, nachdem es intensiv darüber beraten hatte.
Über die inhaltliche Frage, ob der intensive Eingriff in die fundamentalen Grundrechte der meist jungen Männer, der mit der Wehrpflicht verbunden ist, verfassungsrechtlich nach dem Wegfall der Blockkonfrontation und damit der Bedrohung Deutschlands noch zu rechtfertigen sei, hat der zweite Senat aber nicht entschieden, speziell nicht über die Frage, ob es denn zulässig ist, dass nur ein Teil der Männer Kriegs- oder Zivildienst leisten muss, ein großer Teil aber ohne jeden "Dienst am Vaterland" davonkommt.