Die Entscheidung des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft gegen die geplante Freisetzung sei unabhängig vom Ergebnis der Beratungen der Zentralen Kommission für Biologische Sicherheit (ZKBS) ergangen, insbesondere deren Stellungnahme zu den mit der Freisetzung möglicherweise verbunden Risiken für Mensch und Umwelt, heißt es in der Antwort weiter.
Die Frage, ob, in welchem Umfang und unter welchen Auflagen das Robert-Koch-Institut als zuständige Genehmigungsbehörde der Stellungnahme der ZKBS gefolgt wäre, sei offen, solange das Genehmigungsverfahren nicht abgeschlossen ist. Die Züchtung mit Hilfe gentechnischer Verfahren stellt den Regierungsangaben zufolge nur einen Teilbereich der ins Auge gefassten Möglichkeiten zur Bekämpfung des Feuerbranderregers im Obstbau dar. Die Regierung halte an ihrer Strategie fest, die Anwendung antibiotikahaltiger Pflanzenschutzmittel im Obstbau möglichst ganz zu vermeiden.
Derzeit werde noch darüber diskutiert, welche der möglichen alternativen Maßnahmen einzeln oder in Kombination mit anderen Maßnahmen eine wirksame Bekämpfungsmaßnahme sei.