DIE Internet-Zeitung
Gegen Feindbilder

Aufruf gegen Ausgrenzung von Kopftuchträgerinnen

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Prominente Frauen setzen sich partei- und religionsübergreifend im so genannten Kopftuchstreit für eine liberale Rechtspraxis ein. Mehr als 70 Frauen unterzeichneten einen "Aufruf gegen eine Lex Kopftuch". Sie wollen erreichen, dass muslimische Lehrerinnen auch an öffentlichen Schulen aus religiösen Motiven ein Kopftuch tragen dürfen. Mit einem Verbot werde eine "Ausgrenzungspolitik" betrieben, die den Fundamentalisten in die Hände spiele, warnte die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck (Grüne), die zu den Erstunterzeichnern des Aufrufs gehört, am Montag in Berlin.


Zu den Unterzeichnerinnen gehören Politikerinnen aller Bundestagsfraktionen, Ausländerbeauftragte aus den Ländern, Gewerkschafterinnen, Forscherinnen und Schauspielerinnen, aber auch Vertreterinnen aus Kirche und Medien. Der Aufruf wird beispielsweise unterstützt von Verbraucherschutzministerin Renate Künast (Grüne), der ehemaligen Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) oder der Bundesbeauftragten für die Stasiunterlagen, Marianne Birthler (Grüne).

Die Ausländerbeauftragte der Berliner Senats, Barbara John, kritisierte, durch die Kopftuchdebatte würden "Feindbilder aufgebaut" und muslimische Frauen zunehmend ausgegrenzt. "Verbote radikalisieren", warnte John. John und Beck, aber auch die FDP-Bundestagsabgeordnete Sabine Leutheusser-Schnarrenberger oder die Chefredakteurin "jüdisches Berlin", Elisa Klapheck, wiesen Vorhaltungen zurück, sie machten sich zu Helfern eines fundamentalistischen Islams. Klapheck sagte, die Kopftuchdebatte erinnere sie an die erzwungene Assimilation der Juden im 19. Jahrhundert. Deren Religion sollte in Deutschland auch nur unter der Bedingung akzeptiert werden, dass auf äußere Erkennungsmerkmale verzichtet wird.

Beck warnte vor einer Ungleichbehandlung der Religionen. Das Karlsruher Bundesverfassungsgericht habe in der Frage des Kopftuchverbots an öffentlichen Schulen klare Vorgaben geliefert. Diese gäben den Ländern zwei Möglichkeiten: Entweder werde die Schule über die Gesetzgebung zum säkularen Raum gemacht, in dem Symbole aller Religionen verboten sind. Oder man lasse zu, dass die religiöse Pluralität in Deutschland sichtbar werde. Dies müsse dann aber für die Symbole aller Religionen gelten - ob christlich, jüdisch oder muslimisch.

Das Bundesverfassungsgericht hatte im September das bisher ohne Gesetzesgrundlage ausgesprochene Kopftuchverbot in Baden-Württemberg für rechtswidrig erklärt. Zugleich überließ es das Gericht aber den Ländern, bislang fehlende Rechtsgrundlagen dafür zu schaffen. Baden-Württemberg hatte daraufhin als erstes Bundesland ein Gesetz auf den Weg gebracht, das das Tragen von Kopftüchern als religiöse Zeichen an Schulen untersagt. Mehrere andere Länder folgten diesem Beispiel.

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