Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer betonten die Notwendigkeit, besonders wertvolle, seltene und fruchtbare Böden vor Bebauung zu bewahren. Notwendige Siedlungserweiterungen sollten auf brachgefallenen, ehemals gewerblich oder industriell genutzten Flächen stattfinden. Dabei haben Planungs- und Zulassungsverfahren eine besondere Bedeutung.
Voraussetzung hierfür ist, die Belange des Bodenschutzes in allen Planungs- und Zulassungsverfahren zu berücksichtigen. Im Mittelpunkt müssen dabei der Schutz der natürlichen Bodenfunktionen (Boden als Lebensgrundlage, Teil des Naturhaushaltes, Filter und Puffer gegenüber Stoffeinträgen) sowie der Funktion des Bodens als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz stehen.
Bei Planungs- und Genehmigungsverfahren haben die Umweltverträglichkeits-prüfung sowie die naturschutz-rechtlichen Instrumente - zum Beispiel die Landschaftsplanung - eine besondere Bedeutung. Wichtig ist es, den Bodenschutz in allen Verfahren auf unterschiedlichen Planungsebenen besonders in regionaler und kommunaler Planung stärker zu beachten. Neben rechtlichen Regelungen ist das Verständnis für den Wert des Bodens bei den Entscheidungsträgern in den Ländern und Gemeinden entscheidend.
Der Vollzug des Bundesbodenschutz- und des Naturschutzgesetzes sowie des Baugesetzbuches setzt - neben ausreichenden Budgets bei Bund, Ländern und Gemeinden - vor allem bodenkundlichen Sachverstand voraus. Dieser ist teilweise auf der untersten Planungsebene wegen der geringen Finanz- und Personaldecke nicht vorhanden.
Eine qualifizierte fachliche Bewertung der Böden ist Grundlage für jede Aussage zum Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren. Erfahrene Bodenkundler können das gewährleisten. Ihre Ausbildung muss deshalb an Universitäten und Fachhochschulen weiter erhalten und unterstützt werden.