Entgegen diesen Plänen müsse auch in Zukunft gewährleistet sein, dass anerkannte Naturschutzverbände den Erhalt der Natur als eigentliches Hauptziel verfolgten. Da dies bei Sportverbänden nicht zutreffe, forderten BUND und NABU die Bundesregierung und die Länder auf, Natursportverbänden diese Anerkennung zu versagen.
Den gesetzlich anerkannten Naturschutzverbänden räumt das Naturschutzrecht aufgrund ihres gemeinnützigen Einsatzes für die Natur besondere Beteiligungs- und Klagemöglichkeiten ein. Hierdurch sollen die anerkannten Naturschutzverbände als uneigennützige Interessenwahrer "im Namen der Natur" für ein Gegengewicht zu den vielfältigen und mächtigen Eigeninteressen in der Gesellschaft sorgen.
Die Ausübung von Natursportarten hingegen könne häufig sogar zu erheblichen Störungen von sensiblen Tier- und Pflanzenarten und deren Lebensräumen führen. Insbesondere bei Sportarten wie Mountainbiking, Klettern und Kanufahren würden Natur und Landschaft eher genutzt als geschützt, erklärten NABU und BUND. Die Gleichung "Natursport gleich Naturschutz" sei daher völlig abwegig.
Eine Anerkennung als Naturschutzverband knüpft das Bundesnaturschutzgesetz an strenge Kriterien. Es werden nur solche Organisationen rechtlich anerkannt, die den Natur- und Landschaftsschutz als eigentliches Hauptziel verfolgen und auch praktizieren. Ein bloßes Bekenntnis zum Umweltschutz und zum Erhalt der Natur genüge nicht, betonten BUND und NABU.
Bei Natursportverbänden, deren primäre Zielsetzung die Förderung ihrer Sportart sei, seien diese Voraussetzungen offensichtlich nicht gewährleistet. Für Hunderttausende engagierter Naturschützer in Deutschland wäre die Gleichsetzung von Natursport und Naturschutz zudem eine Verhöhnung ihrer Arbeit.