"Die Gemeindefinanzreform muss mit einer nachhaltigen Gemeindeentwicklung verknüpft werden", sagte der siedlungspolitische Sprecher des NABU, Ulrich Kriese. Durch die bestehende Grundsteuer würden bebaubare Grundstücke und die wegen des hohen Anteils an Erschließungsflächen stark flächenzehrenden Ein- und Zweifamilienhaussiedlungen am geringsten belastet, wodurch die Siedlungsentwicklung in Richtung Flächenverbrauch gelenkt werde. Die Grundsteuer müsse daher zukünftig sowohl den Bodenwert als auch die Grundstücksfläche einbeziehen. Auch aus Gründen der Steuergerechtigkeit sei eine Besteuerung des Bodenwerts in Höhe von 0,5 Prozent bei Wohngebäuden und von 0,6 Prozent bei Gewerbeflächen pro Jahr angemessen. Die Besteuerung der Grundstücksfläche sollte bei Wohngebäuden 50 Cent und bei Gewerbebetrieben 1 Euro jeweils pro Quadratmeter jährlich betragen. Dies empfehle auch das Deutsche Institut für Urbanistik.
Die Verbände schlagen eine schrittweise Reform der Grundsteuer vor: Nach einer Übergangszeit solle sich das Grundsteueraufkommen von acht auf 16 Milliarden Euro verdoppeln. Bei einem flächensparenden Reihenhaus solle so eine nachhaltige Grundsteuer nur zu einer geringfügigen Mehrbelastung führen, während freistehende Ein- und Zweifamilienhäuser und vor allem flächenzehrendes Gewerbe und Handel um den Faktor drei bis sechs deutlich höher belastet würden. Entlastungen sehen die Umweltverbände durch den Wegfall der Grunderwerbsteuer für bebaute und erschlossene Grundstücke vor. Die vorgeschlagenen Reformschritte würden außerdem dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts entgegenkommen, wonach die bisherige Besserstellung des Grundbesitzes gegenüber anderen Eigentumsformen beendet werden müsse.