Das jedenfalls ist den von den Ländern Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz eingebrachten Änderungsanträgen zur Tierschutznutztierverordnung zu entnehmen. Diskutiert wird auch der angekündigte Änderungsantrag von Niedersachsen, der für die Legehennen den Weg zurück in die Käfige bereiten soll.
"Der Unterausschuss ist gut beraten, wenn er alle Anträge, die die Tiere in ihren Lebensmöglichkeiten weiter einschränken als in der bisherigen Verordnung bzw. im 'Künast-Entwurf' vorgesehen, zurückweist", so Wolfgang Apel, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. "Insbesondere eine Wiedereinführung der Käfighaltung von Legehennen unter dem Begriff 'Kleingruppenhaltung' ist im Jahre 1 nach dem Staatsziel Tierschutz mit nichts zu rechtfertigen. Hier sollen Haltungs- und Managementfehler auf dem Rücken der Tiere ausgetragen werden. Besonders perfide ist, wenn das in der Öffentlichkeit auch noch als Tierschutz verkauft wird."
Die uneingeschränkte Unterstützung der Tierschützer ist dagegen dem ebenfalls von Niedersachsen eingebrachten Antrag sicher, wonach der Bundesrat die Bundesregierung auffordern soll, ein obligatorisches Prüfverfahren für serienmäßig hergestellte Haltungssysteme für Legehennen einzuführen. Der Deutsche Tierschutzbund wird vor dem Sitzungsgebäude präsent sein und so die Öffentlichkeit auf die Gefahren einer falschen Weichenstellung für den Tierschutz aufmerksam machen.