Monika Ganseforth vom VCD-Bundesvorstand: "Von Jahr zu Jahr betrifft der ansteigende Fluglärm immer mehr Menschen. Ursachen dafür sind wachsender Flugverkehr, der Ausbau von Regionalflughäfen, neue Flugrouten und die Aushöhlung von Nachtflugbeschränkungen. Deshalb muss die Bundesregierung jetzt endlich ein neues Fluglärmgesetz auf den Tisch legen, das die Menschen wirksam vor den negativen Folgen des Flugverkehrs schützt.
Die derzeit in Flughafenumgebung geltenden Lärmgrenzwerte seien völlig unzureichend. Um erhebliche Gesundheitsschäden auszuschließen, müssten die Grenzwerte in den Schutzzonen deutlich abgesenkt werden. So dürften nach Ansicht des VCD bei bestehenden Flughäfen für angrenzende Siedlungsgebiete maximal 60 dB(A) tagsüber und 50 dB(A) nachts zulässig sein.
Helmar Pless, Lärmexperte und Projektleiter beim VCD: "Die derzeitigen Grenzwerte gewährleisten nicht einmal den Schutz vor massiven gesundheitlichen Beeinträchtigungen wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen. In manchen Fällen könnte man Wohnhäuser theoretisch sogar direkt neben die Startbahn bauen. Deshalb müssen jetzt viel niedrigere Werte her."
Bisher fehle zudem die gesetzliche Grundlage, um einheitliche Nachtflugverbote zu erlassen. Diese Möglichkeit müsse mit der Neufassung des Fluglärmgesetzes endlich geschaffen werden. "Wer jede Nacht von Flugzeugen aus dem Schlaf gerissen wird, leidet schon bald unter Leistungseinschränkungen und gesundheitlichen Beschwerden. Deshalb sind Nachtflugverbote zwingend notwendig", erklärt Pless.
Um eine ausreichende Lärmvorsorge zu betreiben, müssen nach Ansicht des VCD für den Aus- und Neubau von Flugplätzen deutlich niedrigere Grenzwerte als für bestehende Flugplätze festgesetzt werden. Eine Absenkung der Werte um jeweils 5 dB(A) sei dabei sinnvoll. Pless: "Die Regierung hat schon in der letzten Legislaturperiode versprochen, das Fluglärmgesetz zu novellieren, das Versprechen dann aber nicht gehalten. Sie sollte deshalb noch in diesem Jahr einen anspruchsvollen Entwurf vorlegen, damit das Gesetz im ersten Quartal 2004 zügig verabschiedet werden kann."