Der Anlass für die Initiative zu einer neuen EU-Chemikalienpolitik bestand darin, dass für rund 100.000 Altchemikalien, d.h. Chemikalien, die schon vor 1981 auf dem Markt waren, nicht bekannt ist, wie gefährlich sie für Mensch und Umwelt sind. "Ein unhaltbarer Zustand!", bekräftigt Wolfgang Apel. "Aber wer glaubt, diese Wissenslücke müsse durch Tierversuche geschlossen werden, irrt. Ein wirkungsvoller Umwelt- und Verbraucherschutz kann am besten mit wissenschaftlich erprobten tierversuchsfreien Verfahren - wie Computermodellen und Zellkulturmethoden - sichergestellt werden. Wir haben der Europäischen Kommission in einer detaillierten Stellungnahme dargelegt, wie eine neue EU-Chemikalienpolitik ohne Tierversuche konkret aussehen sollte."
An die Industrie, die sich unter anderem dagegen sperrt, Daten aus Giftigkeitsprüfungen offen zu legen, richtet Apel die Forderung: "So lange Tierversuche gesetzlich vorgeschrieben sind, müssen wenigstens alle bislang gesammelten Tierversuchsergebnisse, die zu einer bestimmten Substanz existieren, von allen Betrieben, die diese vermarkten wollen, gemeinsam genutzt werden!" Hierdurch würde sich die Diskussion über eine Vielzahl von Tierversuchen von vorn herein erübrigen. Schließlich werden viele der so genannten Altchemikalien gleichzeitig von verschiedenen Betrieben vermarktet. Zudem ist davon auszugehen, dass die Betriebe, die diese Stoffe hergestellt haben, genau wissen, wie giftig diese Substanzen sind, nur dass sie diese Information nie an die zuständigen Behörden weiter geleitet haben.
Die Industrie wehrt sich gegen die Pflicht zur gemeinsamen Datennutzung, weil sie befürchtet, dadurch auch Betriebsgeheimnisse Preis geben zu müssen. "Dieses Problem kann durch angemessene gesetzliche Rahmenbedingungen umgangen werden. Wenn Daten von verschiedenen Betrieben gemeinsam genutzt werden, kann dies auch einen wichtigen Beitrag zur Kostenreduzierung des neuen Systems leisten", so Apel weiter.
"Wenn aber die Industrie glaubt, dass sie sich weigern kann, Daten aus Tierversuchen mit anderen Betrieben zu teilen, verstößt sie gegen geltendes Recht", erläutert Apel. "Im deutschen Tierschutzgesetz ist verankert, dass nur "unerlässliche" Tierversuche durchgeführt werden dürfen, das heißt, solche Versuche, deren Ergebnis noch nicht bekannt ist. Tierversuche sind ohnehin nicht geeignet, die Umwelt und den Verbraucher zu schützen. Es ist aber der Gipfel der Verantwortungslosigkeit, wenn derartige Versuche doppelt und dreifach durchgeführt werden. Wir werden gegen eine solche Praxis mit allen demokratischen Mitteln vorgehen und jeden Wiederholungsversuch zur Anzeige bringen."