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Bundesjagdgesetz

Bedrohte Tiere sollen nicht mehr jagbar sein

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Der Naturschutzbund NABU hat eine drastische Kürzung der Liste der in Deutschland jagdbaren Tierarten gefordert. "Es ist skandalös, dass das geltende Bundesjagdgesetz noch immer die Jagd auf vom Aussterben bedrohte und in ihren Beständen gefährdete Tierarten erlaubt", sagte NABU-Vizepräsident Helmut Opitz. Die Tatsache, dass in der Liste Arten wie der Wisent geführt würden, die in Deutschland längst ausgestorben seien, verdeutliche den enormen Reformbedarf. Nach Ansicht des NABU dürfe die Jagd nur auf solche Arten zugelassen werden, deren biologisch nachhaltige Nutzung gesichert sei und nicht gegen internationale Abkommen oder EU-Recht verstoße. Tierarten, für die diese Kriterien nicht sichergestellt seine, müssten aus dem Jagdgesetz gestrichen und unter den Schutz des Naturschutzrechtes gestellt werden.


"Massive Konflikte gibt es heute vor allem bei der Jagd auf so genannte Beutegreifer", so Opitz. Hier sei entgegen früher verbreiteter Ansicht keine Bejagung aus Artenschutzgründen erforderlich. So müssten nach Ansicht des NABU unter anderem alle Greifvögel endlich aus dem Jagdgesetz gestrichen und unter Schutz gestellt werden. Ein weiterer Missstand sei die Jagd auf Arten, wie etwa arktische Gänse, die Deutschland als Durchzugs- oder Überwinterungsgebiet nutzten. "Die am 1. November in vielen Bundesländern beginnende Bejagung solcher Tiere verbietet sich aus ethischen Gründen, da Deutschland selbst nicht die Verantwortung für deren Fortbestand trägt", sagte Opitz.

Nach den Vorstellungen des NABU müsse sich Jagd zukünftig auf Rot-, Dam- und Sikahirsch, Reh, Gemse, Mufflon, Wildschwein, Wildkaninchen, Fuchs, Feldhase, Fasan und Stockente beschränken. Wenn eine nachhaltige Nutzung wegen der Gefährdung einer dieser Arten nicht gewährleistet sei, müsse der Bestand ganzjährig unter Schutz gestellt werden. Ein Beispiel hierfür sei der Feldhase, der in den Roten Listen der Bundesländer als gefährdet eingestuft werde. Der NABU forderte die Bundesregierung erneut auf, noch in dieser Legislaturperiode die Novelle des Bundesjagdgesetzes ins Visier zu nehmen. Auch die Jäger sollten ihren Widerstand aufgeben, so Opitz: "Wenn sich große Teile der Jägerschaft bis jetzt vehement gegen die überfällige Reform sträuben, legt es den Verdacht nah, dass es mit ihrem Selbstverständnis vom Naturschützer nicht soweit her ist."

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