Damit hat die RegTP erstmals ihre Befugnisse nach dem neuen Gesetz gegen den Missbrauch von Mehrwertdienstenummern genutzt. Verbraucherhinweise und eigene Recherchen hatten Mängel in der Gestaltung der Dialer ergeben.
Seit kurzem dürfen nur noch Verbindungen registrierter Programme berechnet werden. Bei der Registrierung wird nicht überprüft, ob die Mindestanforderungen eingehalten werden, jedoch kann - wie im vorliegenden Fall - die Registrierung der Dialer auch rückwirkend entzogen werden. Damit dürfen keine Verbindungen zu den Rufnummern 0190/88 04 60, 0190/88 04 61 und 0190/80 56 40 mehr abgerechnet werden. Diese Maßnahme betrifft insgesamt 398.791 Dialer des Anbieters, die sich allesamt über diese drei Nummern einwählen.
"Sollte der Netzbetreiber, in dessen Netz die betreffenden Nummern geschaltet sind, unserer Vorgabe nicht nachkommen, muss er ein Zwangsgeld zahlen", kündigt der Präsident der Regulierungsbehörde, Matthias Kurth, an. "Das Zwangsgeld wird nicht nur fällig, wenn die Rufnummern weiterhin erreichbar sind, sondern auch jedes Mal, wenn gegen unsere Anordnung zur Rechnungslegung verstoßen wird."
Auch wenn das Gesetz gegen den Missbrauch von Mehrwertdienstenummern allgemein als unzulänglich angesehen wird - wenigstens in diesem Fall hat es Wirkung gezeigt.