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Asyl in Deutschland

Bayern: Keine Ausnahme von der Lagerunterbringung auch für Kinder und Kranke

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Immer mehr Menschen werden in der Bundesrepublik auf Dauer in Flüchtlingslagern untergebracht, selbst wenn sie längst nicht mehr den Status Asylsuchender haben. Am rigidesten bei dieser Praxis zeigt sich Bayern. Auch Menschen, die bereits in Privatwohnungen gelebt haben, werden dort zum Umzug in Sammelunterkünfte gezwungen. PRO ASYL kritisiert die bayerische Praxis als eklatanten Verstoß gegen die Menschenwürde wie sie das Grundgesetz fordert. Die Betroffenen werden praktisch unbegrenzt zum Objekt staatlicher "Fürsorge". Sie werden durch die vorgeschriebene Lagerunterbringung inklusive aufgezwungener Sachleistungen entmündigt und ihrer Individualität beraubt.


In Lager eingewiesen werden nicht nur Asylsuchende, sondern auch Personen, die langfristig geduldet werden und solche, die eine Aufenthaltsbefugnis nach § 32 Ausländergesetz besitzen. Zum Lageraufenthalt verpflichtet sind auch Ehegatten und minderjährige Kinder, die selbst diese Voraussetzungen nicht erfüllen. In der Praxis wenden die zuständigen Bezirksregierungen die Bestimmungen so an, dass jeder, der zum Personenkreis der Leistungsbezieher nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes gehört, in eine sogenannte Gemeinschaftsunterkunft eingewiesen wird. In großer Zahl ergehen in den letzten Monaten Umzugsaufforderungen. Den Angeschriebenen wird zugemutet, aus z.T. vor Jahren angemieteten Privatwohnungen oder kommunalen Unterkünften auszuziehen und in Sammelunterkünfte einzuziehen.

Selbst auf schwere Erkrankungen und andere humanitäre Belange wird keine Rücksicht genommen. Die bayerische Linie heißt: Praktisch jeder soll ins Lager. Nur wenige extreme Ausnahmefälle sind denkbar: Ärztlich attestierte Dauerpflegefälle, bei denen der öffentlichen Hand keine Mehrkosten entstehen oder Fälle, in denen Ausländer ihren Lebensunterhalt langfristig aus eigenen Mitteln finanzieren können. Wie lange die Betroffenen bereits in Deutschland leben, soll ebenso wenig eine Rolle spielen wie die Prognose, wie lange sie aufgrund ihres Status voraussichtlich noch bleiben können. Familiäre und soziale Bezüge werden gänzlich ignoriert.

Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sammelunterkünften war eingeführt worden als vorübergehende Maßnahme für die Dauer des Anerkennungsverfahrens. Die unerträgliche Konsequenz der bayerischen Behördenpraxis: Jemand kann gezwungen werden, sein ganzes Leben lang "vorübergehend" in einer Flüchtlingsunterkunft zu leben. Der Besitz eines bestimmten Papiers, wie etwa einer Duldung, sagt nichts über die zu erwartende Dauer des Aufenthaltes. Viele Menschen sind seit Jahren, manche seit Jahrzehnten, mit Duldungen im Bundesgebiet. In Bayern droht ihnen allerorten die dauerhafte Entwurzelung durch die Unterbringung im Lager. Die ursprünglich mit den Sachzwängen des Asylverfahrens begründete zeitweilige Unterbringung von Asylsuchenden in Gemeinschaftsunterkünften wird zur Dauerkasernierung einer viel größeren Personengruppe.

Im Windschatten des bayerischen Unterbringungsextremismus verschärft auch Niedersachsen seine Praxis. Nach einem Brief des niedersächsischen Innenministeriums ist dort die Zielvorstellung, alle Asylsuchenden während der gesamten Dauer des Asylverfahrens in landeseigenen zentralen Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen. In der auf eine Kapazität von 550 Personen aufgestockten Landesaufnahmestelle Bramsche soll sogar eine Lagerschule entstehen. Der Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. hat dies bereits als menschenunwürdige und kinderfeindliche Ghettoisierung kritisiert.

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