Irak nach dem Krieg
Eine dieser Städte ist Khanaqin mit ca. 80.000 Einwohner, das unweit der ehemaligen Demarkationslinie zwischen dem kurdisch und dem irakisch kontrollierten Gebiet liegt. Die Stadt mit einem großen Anteil kurdischer Bevölkerung wurde vom Baath-Regime extrem vernachlässigt und heruntergewirtschaftet. Im Rahmen der Arabisierungspolitik wurden auch hier viele kurdische und christliche Familien zwangsumgesiedelt oder vertrieben.
Insgesamt sind bis zum Frühjahr 2003 zwischen 600.000 und 800.000 Menschen vom Baath-Regime aus den kurdischen Gebieten ausgewiesen worden. Zahlreiche kurdische Familien, darunter alleine mehr als 400 alleinstehende Frauen mit Kindern, kehren nun langsam nach Khanaqin zurück. In Khanaqin selbst sind die Spannungen zwischen den ethnischen Gruppen zurzeit gering. Anders sieht es in kleineren Städten und einigen Dörfern in der Umgebung aus. Hier kommt es immer wieder zu Zusammenstößen zwischen arabischen und kurdischen Familien.
Seit Januar 2003 begannen Mitarbeiterinnen des Frauenzentrums KHANZAD aus Sulaimania, Flüchtlingsfrauen und ihre Kinder in der Region zu betreuen, die vor dem drohenden Krieg geflohen waren. Das Frauenzentrum KHANZAD wurde 1996 von Haukari e.V. initiiert und wird seitdem kontinuierlich unterstützt. Diese Arbeit wird seit Kriegsende auf die neu befreiten Gebiete ausgeweitet.
Mobile Teams bestehend aus Sozialarbeiterinnen und Krankenschwestern bieten Frauen insbesondere in den ärmeren Stadtvierteln Unterstützung in der Umbruchsituation an. Ziel und Prinzip der Arbeit ist die Förderung von Dialog, gewaltfreier Kommunikation und die Aufarbeitung der Vergangenheit ohne neue Gewalt und Rache zu befördern.
Die Teams setzen sich aus arabischen, turkmenischen und kurdischen Mitarbeiterinnen zusammen, Veranstaltungen und Beratung werden in verschiedenen Sprachen stattfinden. Die Anlaufstelle in Khanaqin ist für Frauen aller ethnischen Gruppen geöffnet, alle Ankündigungen und Informationsmaterial werden in drei Sprachen erstellt.
Gewalt gegen Frauen wird eines der Kernthemen der Teams sein, d.h. Aufklärung und Kampagnen gegen Gewalt gegen Frauen, Angebote von Schutz für von Gewalt betroffene Frauen und konkrete rechtliche und materielle Hilfe für diese Frauen. Dieses zunächst auf 6 Monate angelegte Programm wird finanziell unterstützt aus Mitteln der ARBEITERWOHLFAHRT INTERNATIONAL e.V.
Haukari e.V. prüft zur Zeit die Möglichkeit, dauerhaft ein Frauenzentrum in Khanaqin mit einem Bildungs- und Beratungsangebot zu eröffnen. Seitens der Frauen besteht sowohl ein grosses Interesse an Alphabetisierungs-, Englisch- und Computerkursen als auch an einem Ort, an dem sich Frauen ohne Männer treffen und austauschen können. Das Zentrum kann Frauen stärken, sich einzumischen und am Demokratisierungsprozess teilzunehmen. Unter den allgemein schwierigen Bedingungen hält Haukari e.V. solche sozialen Initiativen für besonders wichtig und unterstützenswert.
Am 06-10-2003
Gesundheitszustand der Iraker verschlechtert sich - Zahl der Toten steigt
Nach dem Krieg
Ein internationale Wissenschaftlerteam hat unter Federführung der britischen IPPNW-Sektion, Medact, in den vergangenen Monaten sämtliche zur Verfügung stehenden Informationen über die Gesundheits- und Umweltfolgen des Irakkrieges zusammengetragen und ausgewertet. Ihr Ergebnis: Bis heute hat der Irakkrieg mindestens 20.000 irakische Tote gekostet. Es ist anzunehmen, dass die tatsächliche Zahl der Todesopfer weit höher liegt, da viele Tote nicht gezählt wurden. Das internationale Team von Ärzten und Wissenschaftlern der IPPNW, der Ärzte für die Verhütung des Atomkrieges, forderte daher am Dienstag in London die britische und die US-Regierung auf, endlich für ein funktionierendes Gesundheitswesen im Irak zu sorgen und verlässliche Daten über die Erkrankten, Verletzten und Toten im Irak zu sammeln.
Mindestens 40.000 Iraker sind bisher verletzt worden. Und schlimmer noch: Die Zahl der Toten und Verletzten steigt weiter an. Durch Streubomben wurden insgesamt 340.000 kleine Sprengsätze auf den Irak abgeworfen. Seit dem Krieg sind 1.000 Kinder durch Munitionsreste, vor allem Sprengsätze, verletzt worden. Dazu kommen nach Expertenschätzungen 1000-2000 Tonnen Uranmunition. Bis heute ist nicht geklärt, ob diese Munition für das Ansteigen der Krebsraten im Irak nach dem vorvergangenen Irakkrieg verantwortlich ist.
Zu den Verletzungen kommt der generelle Gesundheitsstatus der irakischen Bevölkerung. Die Gesundheitslage im Irak, besonders die der Kinder, führte bereits vor dem Krieg zu internationaler Besorgnis. Eins von acht Kindern starb vor seinem fünften Geburtstag und ein Viertel der Babys wurde unterernährt geboren. Die nach wie vor mangelhafte Wasserversorgung und der Zusammenbruch der offiziellen Nahrungsmittelversorgung hat die Situation dieser extrem verletzlichen Gruppe weiter verschlechtert. Durchfallerkrankungen, Thyphus und Cholerafälle treten vermehrt auf. Unicef berichtete, dass sich die Fehlernährung irakischer Kinder nach dem Krieg verdoppelt hat und sieben von zehn Kindern unter Durchfall litten.
Das irakischen Gesundheitssystem war nicht in der Lage auf diese Krise zu reagieren. Sieben Prozent der Krankenhäuser wurden während des Krieges zerstört, zwölf Prozent geplündert, Gerät und medizinisches Personal fehlen nach wie vor. Impfstoffe und Arzneimittel können aufgrund der immer wieder ausfallenden Stromversorgung nicht ausreichend gekühlt werden. "Die gesundheitlichen Folgen des Irakkrieges werden die Menschen im Irak auf Jahre, wenn nicht Generationen verfolgen", sagt Mike Rowson, Direktor der britischen IPPNW-Sektion MEDACT.
Am 11-11-2003
Friedensdemonstranten sollen für Wegtragen und Knast zahlen
Irak-Krieg
Wegen der Blockaden der US-Airbase Rhein-Main im Irak-Krieg sollen Demonstranten jetzt für den Einsatz der Polizei bezahlen. Nachdem das Amtsgericht alle Verfahren wegen Bußgeldbescheiden eingestellt hatte, verschickte das Land Hessen nahezu zeitgleich Kostenbescheide für Polizeigebühren, berichtet die Kampagne "resist the war". Für das Wegtragen einer Person würden 30 Euro berechnet, für den Transport zum Gewahrsam pro Person 31 Euro, für die Gewahrsamsunterbringung ("in überbelegten kalten Kachelzellen", so die Kriegsgegner) 20 Euro pro Person.
Gegen 1.300 Personen aus der Friedensbewegung hatte die Staatsanwaltschaft Frankfurt nach den Blockaden der US-Airbase Rhein-Main im Irak-Krieg Verfolgungsmaßnahmen eingeleitet. Schließlich wurden an alle Blockierer Bußgeldbescheide über 118,50 Euro versendet. Nachdem die Betroffenen Einspruch gegen die Bescheide eingelegt hatten, war das Amtsgericht nicht bereit, mit den anstehenden Hauptverhandlungen zu beginnen. Die Kriegsgegner wollten in den Verhandlungen die Völkerrechtswidrigkeit des Irak-Krieges anprangern. Stattdessen stellte das Amtsgericht alle Verfahren ein, "da eine Ahndung nicht geboten scheint" (Bescheid z.B. 6140 Js 228451/03 942 Owi vom 4.11.2003).
Sprecher der Kampagne "resist the war", die die Blockadeaktionen an der US-Airbase organisiert hatte, bezeichneten die vom Wiesbadener Präsidium für Technik, Logistik und Verwaltung versandten Kostenbescheide als "skandalös": Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung um den völkerrechtswidrigen Irak-Krieg aus dem Wege zu gehen, würden einerseits die Bußgeldbescheide aufgehoben, andererseits versuche das Land Hessen nun, die Friedensdemonstranten mit rechtlich schwieriger zu begegnenden Kostenbescheiden zu bestrafen.
Weiterhin würden gegen einige Demonstranten Strafprozesse wegen Nötigung bzw. Widerstands gegen die Staatsgewalt durchgeführt, und zwar, so die Kampagne, in der Regel wegen Unterhakens der Arme während der Blockade-Räumung. Ein staatsanwaltschaftlich beantragter Strafbefehl wegen "Widerstands gegen die Staatsgewalt" wegen Zusammenknotens von Schnürsenkeln zweier Personen sei immerhin vom Gericht abgelehnt worden. Die bisherigen Urteile in den Strafprozessen seien - anders als in den Bußgeldverfahren - widersprüchlich. Die nächste Runde findet am nächsten Freitag statt.
Am 17-11-2003
Asylbewerber aus dem Irak wieder abgelehnt
Innenministerkonferenz
Im Vorfeld der Innenministerkonferenz in Jena am 20. und 21. November 2003 häufen sich Hinweise, dass der Ausreisedruck auf viele dort lebende Flüchtlinge erhöht werden soll. Der Trend gehe zu einer verschärften Abschiebungspolitik, kritisiert die Menschenrechtsorganisation Pro Asyl. So habe Bundesinnenminister Schily bereits vor einiger Zeit den Entscheidungsstopp für Asylbewerber aus dem Irak aufgehoben und dies damit begründet, dass "derzeit und für die nächste Zukunft eine politische Verfolgung im Irak ausgeschlossen" sei. Demgegenüber habe der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) darauf hingewiesen, dass die Lage im Land nach wie vor unsicher und von Gewalt gekennzeichnet sei und empfohlen, irakische Flüchtlinge nicht abzuschieben.
Begründet werde dies nicht nur mit der humanitären Situation und der Sicherheitslage im Irak. Weiterhin seien auch noch Anhänger Saddam Husseins auf der Jagd nach politischen Gegnern. Die Rückkehr der 4 Millionen irakischen Flüchtlinge im Ausland, darunter knapp 80.000 in Europa, werde sich deshalb verzögern. Im übrigen nähmen Fälle nichtstaatlicher Verfolgung, zum Beispiel sogenannte Ehrenmorde zu, berichtet die Organisation.
Die letzte Innenministerkonferenz im Mai 2003 hatte noch davon abgesehen, einen Termin für den Beginn von Zwangsrückführungen nach Afghanistan festzulegen, jedoch gleichzeitig Überlegungen für den Fall angestellt, dass mit einer Rückführung begonnen werden könne. Dies habe viele afghanische Flüchtlinge verunsichert. Auf den Beginn von Abschiebungen dränge insbesondere der rechtspopulistische Innensenator Hamburgs, der Abschiebungen noch im Winter für wünschenswert halte, obwohl im vergangenen Winter bereits Kinder in Flüchtlingslagern für Binnenvertriebene erfroren seien.
Abschiebungen nach Afghanistan lehnt Pro Asyl vor dem Hintergrund der Sicherheitslage in Afghanistan ab, die sich nach Auskunft des Auswärtigen Amtes nicht verbessert, in mancher Hinsicht sogar verschlechtert habe. Die Intensität des Krieges übertreffte nach aktuellen Medienmeldungen die des Irakkrieges. Die Hälfte des Landes gilt nach Einschätzung der UN als unsicher. Ein Startschuss für Abschiebungen nach Afghanistan würde für die Betroffenen bedeuten, sich im Existenzkampf im überfüllten Kabul wiederzufinden. Der Raum Kabul werde vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge in Abschiebungsbescheiden regelmäßig als sicher bezeichnet.
Auch die Sicherheitslage für Angehörige von Minderheiten aus dem Kosovo sei weiterhin äußerst problematisch, nicht nur für Serben und Roma, sondern auch für Aschkali und "Ägypter". Der UN-Generalsekretär habe in einem Bericht an den UN-Sicherheitsrat vom 2. Oktober 2003 auf die zunehmende Anzahl inter-ethnischer Vorfälle hingewiesen. Die Sicherheitslage habe sich teilweise sogar verschlechtert, so die Organisation. KFOR und UNMIK seien weiterhin nicht in der Lage, Minderheitenangehörigen einen effektiven und dauerhaften Schutz vor Übergriffen außerhalb eines eng begrenzten Bewegungsbereiches zu gewähren. Vor diesem Hintergrund verbiete sich eine verschärfte Abschiebungspolitik.
Pro Asyl kritsiert, die Innenministerkonferenzen der vergangenen Jahre hätten sich dadurch ausgezeichnet, dass Fakten dieser Art regelmäßig nicht zur Kenntnis genommen würden. Ziel der Beschlussfassungen sei immer gewesen, den Ausreisedruck zu erhöhen, die Betroffenen zu verunsichern und zu der in den meisten Fällen gar nicht möglichen "freiwilligen Ausreise" zu veranlassen. Flankiert worden sei dies durch den Versuch, auch langjährig hier lebende Flüchtlinge, deren Abschiebung faktisch nicht möglich sei, im Zustand der bloßen Duldung zu belassen. Daher sei die Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete längst überfällig.
Am 19-11-2003
Abschiebungen in Irak und Afghanistan aufgeschoben statt aufgehoben
Innenministerkonferenz in Jena
Die Innenminister des Bundes und der Länder haben die Innenministerkonferenz am Wochenenende in Jena zum wiederholten Mal zu einem rituellen Bekenntnis zur Abschiebungspolitik werden lassen, urteilt Pro Asyl. Das Motto: Wenn nicht jetzt, dann doch später. Dass Vieles dafür spricht, dass Abschiebungen in Staaten wie Afghanistan und Irak nicht nur kurzfristig unmöglich sind, wird weitgehend ausgeblendet. Dass die Kurzatmigkeit der Lagebeurteilung und Beschlussfassung durch die Innenministerkonferenzen von Halbjahr zu Halbjahr die Betroffenen verunsichert, wird in Kauf genommen.
Viele von ihnen leben seit vielen Jahren in Deutschland. Es wäre ein Gebot der Fairness gewesen, z.B. die vielen afghanischen Staatsangehörigen, die sich seit langem im Lande aufhalten, darauf hinzuweisen, dass aus ausländerrechtlichen Gründen keineswegs alle abgeschoben werden können. Die notwendige Diskussion über ein Bleiberecht für Menschen, die sich langjährig lediglich mit einer Duldung in Deutschland aufhalten, hat auch diese Innenministerkonferenz nicht begonnen.
Appelle zur freiwilligen Rückkehr, die sich in den Beschlüssen der Innenministerkonferenz finden, stehen auch diesmal nicht im Rahmen eines ernsthaften Konzeptes mit langem Atem. Sie stellen weiterhin das dünn bestreute Zuckerbrot dar, hinter dem die Peitsche der künftigen erzwungenen Rückkehr unverhohlen gezeigt wird.
Zu den einzelnen Beschlüssen: Die Situation in Afghanistan verschlechtert sich kontinuierlich. Dass die Innenministerkonferenz dennoch ihre Erwartung zum Ausdruck gebracht hat, ab 2004 mit Abschiebungen beginnen zu können, zeigt einen fatalen Hang zur politischen Utopie. Immerhin ist der Vorstoß des rechtspopulistischen Hamburger Schill-Nachfolgers Nockemann, der auf einen früheren Beginn von Abschiebungen gedrängt hat, erfolglos geblieben.
Das lässt jedoch die jetzige Beschlusslage der IMK im unverdient milden Licht ausländerpolitischen Augenmaßes erscheinen. Dass sich die Bundesländer Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein nicht auf den Konsens diffuser Erwartungen hinsichtlich eines möglichen Abschiebungsbeginns eingelassen haben sollen (der Wortlaut der Beschlüsse liegt noch nicht vor), ist aller Ehren wert.
Die Abschiebung irakischer Staatsangehöriger dürfte noch über längere Zeit an der Situation im Lande selbst und an der Interessenlage der alliierten Übergangsverwaltung scheitern. Mit einer harten, nicht umsetzbaren Linie hätte sich die Innenministerkonferenz keinen Gefallen getan. Zu erwarten ist allerdings jetzt, dass die Ausländerbehörden mit zweckdienlichen Hinweisen auf die angebliche Möglichkeit einer freiwilligen Ausreise an irakische Staatsangehörige herantreten werden. Verunsichernde Briefe dieser Art gibt es bereits. UNHCR empfiehlt in einer aktuellen Stellungnahme, gegenwärtig nicht für eine freiwillige Rückkehr zu werben.
Der angestrebte Einstieg in die Abschiebung in den Kosovo auch der jetzt noch geschützten Minderheiten - Roma und Serben - wird sich nur erreichen lassen, wenn die bislang mit UNMIK vereinbarten Rückführungskontingente für zulässige Abschiebungen ausgeschöpft werden. Man darf größeren Druck auf die Betroffenen von Seiten der Länder erwarten.
Andere Probleme hat diese IMK ebenfalls konsequent ausgeblendet. Die Situation tschetschenischer Flüchtlinge stand zum wiederholten Mal nicht auf der Tagesordnung. Putin, der zweifelhafte Stabilitätsgarant deutscher Außenpolitik und janusköpfige Freund beim Kampf gegen den Terrorismus, hat freie Hand. Die Weiten der russischen Föderation sind die den Tschetschenen zugedachte inländische Fluchtalternative - zumindest theoretisch. Das bereits genügt der IMK zur Nichtbefassung mit einem Konflikt, der bereits Tausende von Toten gekostet und eine Vielzahl an Menschen zu Flüchtlingen gemacht hat.
Konstruktiv, so Pro Asyl, sei an den Beschlüssen der Innenministerkonferenz wenig. Es handelt sich um Abschiebungspolitik mit Verzögerungsfaktor. Grummelnd werde hingenommen, dass man sich in Sachen Abschiebung in einige Staaten den Realitäten vorläufig beugen muss. Die Verunsicherung der Betroffenen bleibt.
Am 24-11-2003
Scharfe Kritik an irakischem Verbot von Al Arabija
"Nicht vereinbar mit Demokratie"
Der von den USA eingesetze vorläufige irakischen Verwaltungsrat hat dem arabischen Fernsehsender Al Arabija die Arbeit im Land verboten und damit scharfe Kritik von Reporter ohne Grenzen geerntet. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Rücknahme der Entscheidung und verurteilt außerdem das gewaltsame Vorgehen bei der Schließung des Senders. Irakische Polizisten hatten das Büro im Bagdader Stadtteil Mansur gestürmt und Technik und Einrichtung beschlagnahmt, berichtete der örtliche Al-Arabija-Korrespondent.
Zur Begründung des Verbots hieß es, der Sender habe zum Mord angestiftet, indem er ein Tonband ausstrahlte, das dem gestürzten irakischen Präsident Saddam Hussein zugeordnet wird und indem er dazu aufgerufen hatte, Mitglieder der irakischen Übergangsregierung anzugreifen. Al Arabija wurde die Wiederaufnahme der Berichterstattung für den Fall in Aussicht gestellt, dass sich der Sender schriftlich verpflichte, den Terrorismus nicht zu bestärken.
"Die Entscheidung über die Auswahl und Verbreitung von Informationen gehört allein in die Verantwortung der Fernsehchefs", kritisiert Robert Ménard, Generalsekretär von Reporter ohne Grenzen, das Vorgehen der Behörden. "Der irakische Verwaltungsrat hat nicht das Recht, Medien mit Gewalt eine journalistische Leitlinie aufzuzwingen. Solche Methoden gehören der Vergangenheit an und sind nicht vereinbar mit den Zusagen von mehr Demokratie."
Ménard betonte, dass ein Sender nicht zum Mord anstifte, wenn er ein Tonband mit einem Aufruf zum Widerstand von Saddam Hussein ausstrahle. Der irakische Regierungsrat müsse Einwände gegenüber der Chefredaktion geltend machen, statt Journalisten vor Ort von ihrer Arbeit abzuhalten. Außerdem verwies er auf die Notwendigkeit, schnellstmöglich eine Regulierungs- und Kontrollkommission zu schaffen, die aus gewählten Pressevertretern bestehe.
Am 20. September hatte der irakische Verwaltungsrat schon einmal die arabischen Fernsehsender Al Dschasira und Al Arabija suspendiert. Nach dem Mord an einem seiner Vertreter Akila Al-Hachami wurde ihnen zwei Wochen lang untersagt, über Aktivitäten der Interimsregierung zu berichten.
Am 26-11-2003