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Berufliche Qualifikation und Arbeitszeiten ausschlaggebend für Einkommen

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In Deutschland sind hohe Nettoeinkommen von über 5 100 Euro pro Monat ganz überwiegend in Haushalten anzutreffen, in denen zwei besser verdienende Erwerbstätige leben. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin 40/2003. Gut die Hälfte der Bezieher hoher Einkommen leistet Überstunden oder hat als selbständig Erwerbstätiger lange Arbeitszeiten; 15 Prozent arbeiten regelmäßig auch an Wochenenden. In 35 Prozent dieser Haushalte ist regelmäßig eine Putz- oder Haushaltshilfe beschäftigt. Hohe Einkommen führen im Durchschnitt auch zu einer deutlich überdurchschnittlichen Lebenszufriedenheit. Dies gilt allerdings nicht für die Freizeit, die vielfach zu kurz kommt.


Haushalte mit mehr als 5 100 Euro monatlichem Nettoeinkommen geben an, dass sie im Durchschnitt 15 000 Euro pro Jahr sparen können. Entsprechend hoch sind auch die Vermögen, die die Bezieher hoher Einkommen akkumulieren können. Nach eigenen Angaben beträgt ihr Nettovermögen im Durchschnitt 960 000 Euro, das ist der elffache Wert des Vermögens von Haushalten mit weniger als 3.800 Euro monatlichem Haushaltsnettoeinkommen und doppelt so viel wie die Haushalte mit einem Nettoeinkommen zwischen 3 800 und 5 100 Euro.

Diese Ergebnisse für das Jahr 2002 basieren auf einer im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung erstellten Studie, deren empirische Datenbasis auf einer vom DIW Berlin in Zusammenarbeit mit Infratest Sozialforschung erhobenen Stichprobenaufstockung des Sozio-oekonomischen Panels (SOEP) beruht.

Eine Kürzung der Entfernungspauschale lässt sich steuer- und wirtschaftspolitisch durchaus begründen, so der aktuelle Wochenbericht des DIW Berlin 40/2003. Das Argument, Fahrtkosten zur Arbeit seien beruflich veranlasst und daher anzuerkennen, gilt nur eingeschränkt. Wohnortentscheidungen sind immer auch privat motiviert. Vor allem ist es eine private Entscheidung, wie weit die Wohnung von der Arbeitsstätte

entfernt ist.

Insoweit erscheint es ausreichend, lediglich eine Mindestentfernung über einen Pauschbetrag zu berücksichtigen und grundsätzlich auf einen individuellen Abzug von Fahrtkosten zu verzichten. Auch umwelt- und verkehrspolitische Ziele sprechen für eine Einschränkung, damit Verkehrsströme und Zersiedelung längerfristig begrenzt werden. Familien- und sozialpolitische Gründe können es

rechtfertigen, bei einem Wechsel des Arbeitsplatzes Fahrtkosten über einen gewissen Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Das gilt vor allem für Familien mit Kindern unter 16 Jahren oder mit pflegebedürftigen Angehörigen.

Im Durchschnitt haben die Erwerbstätigen einen Arbeitsweg von 15 Kilometern. Dieser Mittelwert wird allerdings von den Fernpendlern mit den weiten Entfernungen nach oben gedrückt. Bei zwei Dritteln der Pendler liegt die Entfernung zum Arbeitsplatz unterhalb von 15 km. Dies spricht dafür, nur geringe Entfernungen steuerlich anzuerkennen, z.B. bis zu 10 Kilometern.

Da diese Aufwendungen zudem bei den meisten Erwerbstätigen in ungefähr gleicher Höhe entstehen, können sie im Rahmen von pauschalierten Abzugsbeträgen wie dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag abgegolten werden. Dies senkt auch den Verwaltungs- und Befolgungsaufwand der Besteuerung. Wenn es um weitere Fahrtwege geht, könnte man danach unterscheiden, ob die Steuerpflichtigen diese aus privaten Gründen dauerhaft wählen oder wegen eines Arbeitsplatzwechsels zunächst in Kauf nehmen müssen.

Ein Abbau der Entfernungspauschale sollte längerfristig und schrittweise umgesetzt werden: Zum einen schon aus konjunkturellen Gründen, um die belebenden Wirkungen des Vorziehens der letzten Stufe der Steuerreform auf 2004 nicht durch Mehrbelastungen an anderer Stelle aufzuheben, zum anderen, um den Steuerpflichtigen Zeit zur Anpassung zu geben.

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