ZAHNERSATZ: Ab 2005 wird der Zahnersatz aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gestrichen. Versicherte müssen entscheiden, ob sie dafür eine Zusatzpolice bei der GKV oder bei einer Privatkasse abschließen. Bei den gesetzlichen Kassen sollen sie für Brücken und Kronen einen einheitlichen Monatsbeitrag von voraussichtlich sechs Euro zahlen müssen, in den mitversicherte Familienangehörige eingeschlossen sind.
KRANKENGELD: Von 2006 an wird von den Versicherten zur Finanzierung des Krankengeldes ein Sonderbeitrag in Höhe von 0,5 Prozent erhoben.
ZUZAHLUNGEN: Grundsätzlich wird bei allen Leistungen - von ärztlicher Behandlung bis zur Medikamentenverschreibung - eine Zuzahlung von zehn Prozent fällig. Dabei sollen mindestens fünf und höchstens zehn Euro drauf gezahlt werden. Patienten entrichten in der Regel für jeden Arzt- oder Zahnarztbesuch pro Behandlungsfall eine Praxisgebühr von zehn Euro. Diese entfällt bei Überweisungen. Bei einem Krankenhausaufenthalt fallen täglich zehn Euro für maximal 28 Tage pro Jahr an. Für häusliche Krankenpflege und Heilmittel sind zehn Prozent der Kosten plus zehn Euro Verordnungsgebühr zu zahlen. Die Belastungsobergrenze bei Zuzahlungen liegt bei zwei Prozent des Bruttoeinkommens, bei chronisch Kranken bei einem Prozent.
VERSICHERUNGSFREMDE LEISTUNGEN: Sterbegeld, Entbindungsgeld und Sterilisationen aus nicht-medizinischen Gründen werden nicht mehr bezahlt. Bei künstlichen Befruchtungen werden künftig nur noch drei statt vier Versuche in Höhe von 50 Prozent bezahlt. Auch Arzneien, die der Verbesserung der privaten Lebensführung dienen (z.B. Viagra) und Fahrtkosten zur ambulanten Behandlung werden nicht mehr erstattet. Andere versicherungsfremde Leistungen - wie das Mutterschaftsgeld - werden über Steuern finanziert.
AUSSCHLÜSSE: Zuschüsse für Sehhilfen bekommen nur noch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre sowie schwer Sehbeeinträchtigte. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente wie etwa Hustensaft sollen grundsätzlich von den Versicherten allein bezahlt werden. Eine Ausnahme gibt es für Kinder bis zum 12. Lebensjahr.
TABAKSTEUER: Weil versicherungsfremde Leistungen künftig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden, wird zur Gegenfinanzierung die Tabaksteuer in den Jahren 2004 und 2005 um insgesamt einen Euro pro Zigarettenschachtel angehoben.
APOTHEKEN: Jeder Apotheker kann künftig bis zu vier Apotheken besitzen. Der Versandhandel mit Medikamenten soll in Grenzen zugelassen werden.
ÄRZTE: Die Mediziner werden verpflichtet, ihren Patienten auf Verlangen eine Kosten- und Leistungsinformation auszuhändigen. Alle im Gesundheitswesen Beschäftigten müssen künftig an regelmäßigen Fortbildungen teilnehmen. Außerdem wird eine wirtschaftliche Arzneimittelverordnung durch Bonuszahlungen belohnt. Wie bereits in Ostdeutschland sollen künftig auch im Westen medizinische Gesundheitszentren eingerichtet werden, wo freiberufliche neben angestellten Ärzten arbeiten.
KRANKENHÄUSER: Die Kliniken werden für die ambulante Versorgung geöffnet, allerdings nur für hochqualifizierte Leistungen.
BONUSTARIFE: Die Kassen können ihren Versicherten bei Teilnahme an Vorsorgeuntersuchungen oder Präventionsangeboten einen Bonus einräumen. Außerdem erhalten sie das Recht, freiwillig Versicherten Tarife mit Beitragsrückzahlungen oder Selbstbehalten anzubieten. Damit sollen gut Verdienende in der GKV gehalten werden.
INSTITUT FÜR QUALITÄT IN DER MEDIZIN: Dieses soll - von einer Stiftung getragen - für Ärzte neue wissenschaftliche Erkenntnisse zugänglich machen sowie Informationen für Patienten bereithalten. Darüber hinaus bewertet es den Nutzen von Arzneimitteln.