Sie sehen die Bundesregierung in der Pflicht, dem Auftrag des Parlamentes nachzukommen. Die im Fall einer Rücknahme des ausländerrechtlichen Vorbehaltes entstehende Anpassung an das innerstaatliche Recht berühre allein die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebung des Bundes. Die Rot-Grüne Koalition könne hierbei auf die in der aktuellen Koalitionsvereinbarung festgehaltene Willensbekundung zur Achtung der UN-Kinderrechtskonvention aufbauen.
In der Praxis führe die Aufrechterhaltung des Vorbehaltes dazu, dass internationale Standards für die Flüchtlingskinder immer noch nicht gelten. Sie werden mit 16 Jahren verfahrensmündig und unterliegen mit ihren Familien dem restriktiven Asylbewerberleistungsgesetz sowie einem faktischen Ausbildungs- und Arbeitsverbot. Sie können in Abschiebehaft genommen und ohne Begleitung abgeschoben werden. In Berlin gab es z.B. in der Vergangenheit mehrere Fälle von Inhaftierungen minderjähriger Flüchtlinge, die kurz nach ihrer Einreise festgenommen und in Abschiebungsgewahrsam verbracht wurden.
"Die Aufrechterhaltung des genannten Vorbehaltes widerspricht grundlegend den Artikeln 2 und 3 der UN-Kinderrechtskonvention, in denen ein Nichtdiskriminierungsgebot und der Vorrang des Kinderwohls festgelegt sind", kritisieren die Organisationen. Pro Asyl und dem Flüchtlingsrat Berlin seien viele Beispiele von jungen Flüchtlingen bekannt, die als Kinder allein oder mit ihren Eltern fliehen mussten und seither in Deutschland nur geduldet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Schule stießen sie an die engen Grenzen der ausländerrechtlichen Auflagen, die die Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums erheblich erschweren.
Deshalb setzt sich sowohl auf Bundes- als auch auf Berliner Ebene ein breites Bündnis von Vertreter/innen der Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, Gewerkschaften sowie von Migranten- und Flüchtlingsorganisationen für eine großzügige Bleiberechtsregelung für Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt ein. Mit der Annahme einer solchen Regelung würde von Seiten der Bundesregierung und der Länder der bereits vollzogenen Integration der Flüchtlingskinder und ihrer Familien eine rechtliche Entsprechung gegeben werden.