Auch die in einzelnen Fällen von der Staatsanwaltschaft eingeleiteten Strafverfahren wegen Nötigung würden nicht zum staatlich gewünschten Erfolg führen, so die Initiatoren. So habe sich Richter Rupp vom Amtsgericht Frankfurt bereits in drei Fällen geweigert, die von der Staatsanwaltschaft beantragten Strafbefehle auszustellen. Er argumentiere dabei getreu der Verfassungsgerichtsentscheidung von 1995: Der für eine Nötigung erforderliche Tatbestand der Gewaltausübung sei nicht erfüllt. Auch die notwendige Gesamtabwägung aller beeinträchtigter Interessen im Rahmen der vorgeschriebenen Verwerflichkeitsprüfung führe nicht zum Ergebnis, dass das Verhalten der Demonstrierenden rechtswidrig war. (Az u.a.: 980 Cs 6140 Js 223748/03-1008 vom 8.9.2003)
Sollten nicht alle Verfahren eingestellt werden, wollen die Kriegsgegner die Prozesse zur öffentlichen Diskussion der Politik der kriegsführenden Staaten sowie der Bundesregierung nutzen und die Völkerrechts- bzw. Grundgesetzwidrigkeit des Irak-Krieges feststellen lassen.