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Freiwilligendienst für alle

Umwelt-Dachverband macht Vorschläge zur Stärkung des Ehrenamts

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Der Deutsche Naturschutzring (DNR) hat im Juli von der Bundesregierung ein Rahmengesetz für einen generationenübergreifenden Freiwilligendienst gefordert. Die geplanten Veränderungen im Zivildienst machten dies erforderlich, da wichtige gesellschaftliche Aufgaben vermehrt durch ehrenamtlichen Einsatz geleistet werden müssten, begründete DNR-Präsident Hubert Weinzierl dies in einem Schreiben an Bundesfamilienministerin Renate Schmidt. Mit dem freiwilligen sozialen (FSJ) und ökologischen (FÖJ) Jahr werde dies nicht gehen.


"Ein generationenübergreifender Freiwilligendienst ist ein wichtiger Schritt hin zu einer Bürgergesellschaft", so Weinzierl. Nach den Vorschlägen des DNR sollen steuerliche Entlastungen zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements auch für den Bereich Umwelt gelten. Gemeinnützige Organisationen sollten eine Sockelfinanzierung vom Bund erhalten. Sie sollten eigene Mittel einwerben und finanzielle Rücklagen bilden können. Notwendig sei auch der stärkere Einsatz von Selbstbewirtschaftungsmitteln, damit Haushaltstitel gegenseitig gedeckt und ins nächste Haushaltsjahr übertragen werden können.

Für die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen soll nach den Vorstellungen des DNR der gesetzliche Unfallschutz gelten. Um die politische Partizipation zu fördern, solle die Århus-Konvention über Bürgerbeteiligungsrechte im Umweltschutz bald umgesetzt werden. In einer ersten Reaktion zeigte sich das Bundesfamilienministerium aufgeschlossen gegenüber den DNR-Vorschlägen, verwies aber gleichzeitig darauf, dass steuerliche Erleichterungen bei der aktuellen Haushaltslage und den laufenden Reformdiskussionen nur schwer durchzusetzen seien.

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