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Kassen zahlen doppelt

Konstruktionsfehler in der Gesundheitsreform

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Die Gesundheitsreform ist in der jetzigen Gesetzesversion noch von einem gewaltigen Konstruktionsfehler bedroht. Darauf hat Ellis Huber, Vorstand der Krankenkasse Securvita, aufmerksam gemacht. Man habe vergessen, im Gesetzestext einen Weg zu eröffnen, wie die zentralen Reformpunkte Beitragsrückerstattung, Selbstbehalttarife und Kostenerstattungsprinzip zwischen den Krankenkassen und den Ärzten abgerechnet werden könnten. Damit drohe eine neue Ausgabenexplosion bei den Krankenkassen.


"So wie es jetzt aussieht, werden die Honorarbudgets der Kassenärztlichen Vereinigungen ab 2004 gewaltig aufgebläht. Gleichzeitig müssen die Krankenkassen ungerechtfertige Doppelzahlungen in Milliardenhöhe leisten", betonte der Securvita-Vorstand.

Der Fehler liee in der Praxis der Abrechnungen. Die Kassen zahlten für die ärztliche Behandlung aller Mitglieder, ob krank oder nicht, regelmäßige Pauschalsummen (Kopfpauschalen) an die Kassenärztlichen Vereinigungen. Künftig müssten die Kassen für alle Mitglieder, die attraktive Reformpunkte wie Beitragsrückerstattung, Selbstbehalttarife und Kostenerstattungsprinzip wählen, praktisch doppelt bezahlen - weiterhin die allgemeine Kopfpauschale an die Ärzte und zusätzlich noch die Rückerstattungen, Beitragsnachlässe und individuellen Kostenerstattungen an die Versicherten.

"Wenn ein Drittel der Versicherten eines dieser zukünftig möglichen Modelle wählt, werden die realen Ausgaben der Krankenkassen für diese Versicherten deutlich steigen und die Gesamtaufwendungen für ärztliche Leistungen automatisch um bis zu 30 Prozent in die Höhe gehen." Dieser Automatismus stelle Sinn und Ziel der Gesundheitsreform auf den Kopf. Die Kassenärztlichen Vereinigungen würden diesen Hebel zur Honorarvermehrung ohne Skrupel nutzen.

Die drohenden Doppelzahlungen könnten nur vermieden werden, wenn der Gesetzgeber festlege, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen für diese Versicherten keine Kopfpauschalen erheben dürfen. Nach geltender und geplanter Rechtslage ist das nicht vorgesehen.

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