Als Folge der durch einzelne Handelskonzernen angekündigten Steigerung ihres Getränke-Mehrwegangebotes und entsprechender Auslistungen von Einweggetränken rechne die DUH für den Oktober mit einem Anstieg der Mehrwegquote auf 65 - 67 Prozent. "Damit werden erstmals wieder zwei von drei verkauften Getränken in Deutschland in der umweltfreundlichen Mehrwegverpackung verkauft.", so sich Resch. Dass die Mehrwegquote nicht weiter ansteige liege nach Informationen der DUH auch daran, dass selbst Edeka, Metro und Tengelmann entgegen ihrer Ankündigung einer Totalauslistung von Einweg auch weiterhin beispielsweise französische Mineralwässer sowie deutsche Wässer und Erfrischungsgetränke im PetCycle-Einwegsystem anbieten würden.
Außerdem hätten nach Informationen der DUH die Discounter, die ca. 75 Prozent aller Einweggetränke verkauften, gesetzeskonforme Einweg-Pfandsysteme aufgebaut. "Der ganze Streit betrifft nur noch 5 Prozent der Getränke - für 95 Prozent bestehen heute schon korrekte Pfandsysteme", so Resch.
NGO-Online dokumentiert nachfolgend im Wortlaut das Schreiben der DUH an den Lebensmitelhandel:
"Ankündigung von Testkäufen zur korrekten Umsetzung der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen
Sehr geehrte Damen und Herren, die bundesdeutschen Umwelt- und Verbraucherschutzverbände werden zum 1. Oktober 2003 die korrekte Umsetzung der Pfandpflicht auf Getränke-Einwegverpackungen durch bundesweite Testkäufe kontrollieren. Dabei werden wir insbesondere darauf achten, dass die mit der Trennung von Pfandbeleg und leerer Getränkeverpackung verbundene Geldabschöpfung beim Verbraucher ein Ende hat. Nach unseren Berechnungen beträgt der einbehaltene Pfandschlupf bis Ende September ca. 400 Millionen Euro.
Ab dem 1. Oktober 2003 dürfen Getränke in Einweg nur noch dann verkauft werden, wenn der Pfandbetrag unmittelbar bei Rückgabe der leeren Verpackung erstattet wird. Eine Fortsetzung der "Zettelwirtschaft" halten wir für eindeutig rechtswidrig. § 8 Abs. 1 Satz 3 VerpackV sieht die Pfanderstattung "bei Rücknahme der Verpackungen" und nicht bei Rücknahme der Verpackung und eines zusätzlichen Gegenstands, wie etwa eines Coupons, vor.
Diese Rechtsauffassung vertreten neben dem Bundesumweltministerium auch unsere Rechtsanwälte Geulen & Klinger. Ein weiteres wichtiges Argument sollten sie nicht übersehen: Die Bürger sind die komplizierte Übergangsregelung leid und erwarten eine zettelfreie Pfandregelung, wie sie bisher angekündigt und von den meisten Handelsbetrieben (Getränkefachhandel, Discounter) umgesetzt wird. Wir fordern Sie hiermit auf, die VerpackV ab dem 1.Oktober juristisch korrekt, umwelt- und kundenfreundlich umzusetzen, indem Sie entweder Ihr Getränkeangebot auf umweltfreundliche Mehrwegverpackungen ausrichten oder sich einem Pfandsystem anschließen, das keine Token beziehungsweise Pfandgutscheine vorsieht.
Abschließend möchten wir darauf hinweisen, dass festgestellte Verstöße gegen die VerpackV unmittelbar zur Anzeige gebracht werden. Dabei werden wir uns vor allem auf Verbraucherschutz- und Wettbewerbsverfahren konzentrieren, bei denen die Ordnungsgelder bis zu 250.000 Euro betragen und Entscheidungen kurzfristig in Eilverfahren ergehen."