Der "unbeabsichtigt mutige" Vorschlag der Bundesregierung, Berufspendlern erst ab dem 21. Kilometer Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz Steuererleichterungen zu gewähren, habe im Prinzip in die richtige Richtung gewiesen. Die Idee aus dem Finanzministerium schloss jedoch faktisch Fußgänger und Radfahrer von diesen Vergünstigungen aus. Die unmotorisierten Pendler legten nicht mehr als 20 Kilometer zum Arbeitsplatz zurück. Ihre Entscheidung, einen Wohnort nahe dem Arbeitsplatz zu finden, sollte nach Ansicht des Verbandes jedoch unterstützt werden. Das nütze auch der Staatskasse: Folgeschäden an Umwelt und Infrastruktur fielen praktisch nicht an.
Laut den Erhebungen des Statistischen Bundesamtes im Rahmen des Mikrozensus haben immer noch mehr als die Hälfte aller Erwerbstätigen einen Weg unter zehn Kilometer zurückzulegen. "Diese Gruppe gilt es zu fördern", meint Umkehr.
Mit der Entfernung steigt der Anteil der Gutverdienenden, so ein weiteres Ergebnis der Studie. Mit einer Zunahme des Verdienstes werden längere Wege nicht nur in Kauf genommen, sondern eher auch angestrebt, da nur so höhere Einkommen erzielt werden können. "Diese Mehrverdienenden bedürfen keiner Unterstützung durch den Staat", so der Verband.
Schließlich leiden nach einer Untersuchung des Bundesfamilienministeriums Partnerschaft und Familie unter dem durch die langen Arbeitswege hervorgerufenen Zeitmangel. Eine Kurze-Wege-Pauschale, argumentiert Umkehr, würde also nicht nur den Staatshaushalt entlasten und umweltgerechtes Verhalten fördern, sondern auch die Nähe in mehrfacher Hinsicht begünstigen.