Während bisher bei 50 Entfernungskilometern Bezieher höherer Einkommen mit einem Grenzsteuersatz von 45 Prozent mit 1980 Euro jährlich steuerlich entlastet würden, erhielten Geringverdiener mit einem Steuersatz von 20 Prozent nur eine Entlastung von 880 Euro. Liege das Einkommen unter dem steuerfreien Existenzminimum, werde überhaupt keine Entlastung gewährt. Die derzeitige Förderungspraxis begünstige also gerade jene Personen, die eine Entlastung am wenigsten nötig hätten.
Die Entfernungspauschale sollte nach BUND-Auffassung in eine befristete Pendlerzulage umgewandelt, gesenkt und unabhängig vom jeweiligen Einkommen gewährt werden. Der BUND schlägt einen Betrag zwischen sieben und zehn Cent pro Kilometer vor. Geringverdiener und Auszubildende wären nach diesem Modell nicht mehr benachteiligt. Bezieher höherer Einkommen bekämen ihre Fahrtkosten nur noch teilweise gedeckt. Im konkreten Beispiel würde bei einer Pendlerzulage von zehn Cents pro Entfernungskilometer die Entlastungswirkung bei hohen Einkommen nahezu halbiert, während Bezieher niedrigerer Einkommen um 20 Prozent stärker entlastet würden.
Olaf Bandt, Leiter der Fachpolitik des BUND: "Die Entfernungspauschale erst ab Kilometer 21 zu gewähren, wie es die Regierungspläne vorsehen, fördert die Bereitschaft, weiter hinaus in die Speckgürtel der Städte zu ziehen. Mehr Flächenverbrauch und Verkehr ist die Folge. Die Bundesregierung darf nicht nur rein ökonomisch entscheiden, sie muss auch Umweltschutz und mögliche Lösungen der Verkehrsprobleme im Auge haben. In ihrer Nachhaltigkeitsstrategie hat sie sich schließlich zur drastischen Senkung des Flächenverbrauchs verpflichtet."
Die Ausgaben für die Pendler ließen sich mit dem vom BUND vorgeschlagenen Modell in etwa halbieren. Mittelfristig solle die Förderung des Pendlerverkehrs jedoch ganz abgeschafft werden. Die Subventionierung des Pendelns sei umweltpolitisch falsch, sozial fragwürdig und finanzpolitisch nicht zu verantworten. Sie trage auch zur Verödung der Innenstädte bei und verursache zusätzlichen Verkehr.