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EU-Gericht

Nahverkehrs-Zuschüsse müssen transparenter werden

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Die öffentliche Kofinanzierung von Nahverkehrsleistungen, die nicht in einem Ausschreibungswettbewerb vergeben werden, ist nach EU-Recht nicht wettbewerbswidrig. Das Bundesverwaltungsgericht hatte diese Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) zur Entscheidung vorgelegt, der diese Frage jetzt beantwortet hat.Ausgangspunkt für die Entscheidung war das sogenannte "Magdeburger Urteil" zum Streit zweier im Raum Stendal konkurrierender Nahverkehrsunternehmen. "Nach jahrelangem Rechtsstreit ist endlich Klarheit geschaffen worden, wie Städte und Kreise als Aufgabenträger für den ÖPNV Verkehrsleistungen mitfinanzieren dürfen", freute sich für den Verlehrsclub Deutschland (VCD) Carsten Westerholt, Mitglied des Bundesvorstands.


Die bisher übliche Praxis, nach der Bund und Länder Verkehrsunternehmen subventionieren und Kommunen die im Betrieb entstehenden Defizite der Verkehrsunternehmen ausgleichen, sei nicht mehr praktizierbar. Öffentliche Mittel für den ÖPNV dürften künftig nur für konkrete Leistungen gewährt werden. Leistung und Gegenleistung seien in Verkehrsverträgen zwischen Kommune und Verkehrsunternehmen zu konkretisieren, die in der Regel im Wettbewerb vergeben werden müssten.

"Wir sind froh, dass die jahrelange schwelende Rechtsfrage nun endlich geklärt ist. Mehr Wettbewerb im ÖPNV bietet die Chance, angebotsorientierte und umweltfreundliche Konzepte zu fördern und so einen besseren ÖPNV ohne Mehrausgaben zu erzielen", sagte Michael Müller, VCD-Verkehrsreferent. Hohe Umwelt- und Qualitätsstandards erhöhten zudem die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Verkehrsunternehmen. Die Akteure sollten die Entscheidung konstruktiv nutzen und die Vorgaben für den Markt am Interesse der Fahrgäste ausrichten, anstatt durch eine Blockadepolitik die weitere Entwicklung den Gerichten zu überlassen. Zugleich sei die Bundesregierung aufgerufen, die zersplitterte ÖPNV-Finanzierung effizienter und effektiver zu gestalten. Am Ende dieser Reform könnte eine Zusammenfassung der gesamten ÖPNV-Finanzierung bei den Kommunen stehen, wie sie bereits im Schienenpersonennahverkehr erfolgreich realisiert ist.

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