Die bisher übliche Praxis, nach der Bund und Länder Verkehrsunternehmen subventionieren und Kommunen die im Betrieb entstehenden Defizite der Verkehrsunternehmen ausgleichen, sei nicht mehr praktizierbar. Öffentliche Mittel für den ÖPNV dürften künftig nur für konkrete Leistungen gewährt werden. Leistung und Gegenleistung seien in Verkehrsverträgen zwischen Kommune und Verkehrsunternehmen zu konkretisieren, die in der Regel im Wettbewerb vergeben werden müssten.
"Wir sind froh, dass die jahrelange schwelende Rechtsfrage nun endlich geklärt ist. Mehr Wettbewerb im ÖPNV bietet die Chance, angebotsorientierte und umweltfreundliche Konzepte zu fördern und so einen besseren ÖPNV ohne Mehrausgaben zu erzielen", sagte Michael Müller, VCD-Verkehrsreferent. Hohe Umwelt- und Qualitätsstandards erhöhten zudem die Wettbewerbsfähigkeit kommunaler Verkehrsunternehmen. Die Akteure sollten die Entscheidung konstruktiv nutzen und die Vorgaben für den Markt am Interesse der Fahrgäste ausrichten, anstatt durch eine Blockadepolitik die weitere Entwicklung den Gerichten zu überlassen. Zugleich sei die Bundesregierung aufgerufen, die zersplitterte ÖPNV-Finanzierung effizienter und effektiver zu gestalten. Am Ende dieser Reform könnte eine Zusammenfassung der gesamten ÖPNV-Finanzierung bei den Kommunen stehen, wie sie bereits im Schienenpersonennahverkehr erfolgreich realisiert ist.