Zahlreiche Skandale in der Vergangenheit – etwa TBT in Fußballtrikots, Phthalate in Beißringen, FCKW in Spraydosen oder PCP in Holzschutzmitteln – hätten offenbart, wie fahrlässig es sei, nicht ausreichend geprüfte Chemikalien auf Verbraucher und Umwelt loszulassen. Noch immer tummelten sich geschätzte 95.000 Altstoffe in unserem Lebensumfeld, von denen nicht einmal die Hersteller genau wüssten, in welchen Produkten sie enthalten und wie gesundheitsschädlich sie seien.
Eine neue Chemikalienpolitik müsse nicht nur an der chemischen Substanz, sondern konkret am Produkt ansetzen. Der Ansatz der Europäischen Union bringe lediglich eine bessere Datenlage, setze jedoch nicht am Verbraucherschutz an. Eine neue Chemikalienpolitik könne nur dann erfolgreich sein, wenn nachgewiesen gefährliche Chemikalien vollständig aus Verbraucherprodukten verbannt seien, für Verbraucher klar erkennbar sei, wo und in welchen Produkten potenziell gefährliche Substanzen auftauchen und bei der Bewertung der gesamte Lebenszyklus einer Chemikalie und deren mögliche Summenwirkung mit anderen Stoffen berücksichtigt werde.
Der Verband fordert daher einen Automatismus damit erwiesenermaßen gefährliche Stoffe nicht mehr in Verbraucherprodukten verwendet werden. Zulassungen müssten zeitlich befristet erteilt beziehungsweise aufgehoben werden, wenn die Möglichkeit zur Substitution bestehe.
Darüber hinaus müsse bei der Zulassung der gesamte Lebenszyklus eines Stoffes berücksichtigt werden; der Stoff könne auch nach seiner Verwendung (etwa durch Verbrennung in einer Müllverbrennungsanlage) freigesetzt werden. Auch die Möglichkeit der Summenwirkung von Chemikalien in Produkten müsse in die Prüfung einbezogen werden.
Auch Stoffe, bei denen lediglich der Verdacht einer Gesundheitsgefährdung besteht (Kategorie 3), müssten auf ihre tatsächlichen Gefährdungspotenziale hin überprüft und in ein Zulassungsverfahren einbezogen werden. Voraussetzung für eine Registrierung und Zulassung müsse die Gesamtmenge des in Verkehr gebrachten Stoffes sein und nicht die Menge pro Hersteller oder Importeur.
Die Sicherheitsstandards des europäischen Chemikalienrechts müssten außerdem auch für importierte Konsumgüter gelten; die Unbedenklichkeit von Produkten und ihrer Inhaltsstoffe müsse von allen Herstellern und Importeuren nachgewiesen werden bevor die Produkte auf den Markt kommen.
Ein freier Zugang zu den Prüflisten sowie zu Informationen wie Verwendungszweck oder Marktvolumina seien erforderlin, Verbraucher hätten ein Recht zu wissen, welche Stoffe in welchen Produkten enthalten und welche Risiken mit den jeweiligen Anwendungen verbunden seien. Alle Produkte, die gefährliche Stoffe enthalten, müssten für den Endverbraucher gekennzeichnet werden.