Der Verordnungsentwurf regelt ernährungs- und gesundheitsbezogene Werbeaussagen, sogenannte "Health Claims". Allgemeine Werbeversprechungen wie "verbessert Ihr Wohlbefinden" oder "stärkt die Abwehrkräfte" sollen nicht mehr erlaubt sein, wenn sie nicht wissenschaftlich nachgewiesen sind. Das gleiche gilt auch für Angaben zur Gewichtsverminderung. Zudem soll es für spezifische gesundheitsbezogene Werbeaussagen wie "vermindert den Cholesterinspiegel", "entschlackt den Körper" oder "Kalzium stärkt die Knochen" besondere Auflagen geben: Diese müssen von der EU-Kommission nach einer wissenschaftlichen Prüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit ausdrücklich genehmigt werden. Zudem sollen Lebensmittel, die viel Fett, Zucker oder Salz enthalten, künftig nicht mehr als "gesund" bezeichnet werden dürfen, selbst wenn ihnen durch Anreicherungen von Vitaminen oder Mineralstoffen ein vermeintlich gesundes Image verliehen wird.
Nach Einschätzung des vzbv wird mit Inkrafttreten der Verordnung insbesondere auch der Konsum vieler süßer und fettreicher Kinderlebensmittel und -getränke zurückgehen. Viele Produkte auf dem Markt hätten statt einer positiven Werbeaussage eher den Slogan "mit der extra Portion Zucker und Fett" verdient. Edda Müller: "Die Bewerbung solcher speziell für Kinder konzipierten Lebensmittel hat letztlich mit dazu beigetragen, dass sich bei Kindern schlechte Konsumgewohnheiten ausprägen und der Anstieg von Übergewicht und Adipositas gefördert wird."