Mit der Novellierung der Verpackungsverordnung werden folgende Ziele angestrebt: die Stabilisierung und Förderung ökologisch vorteilhafter Getränkeverpackungen, die Nutzung der in Deutschland existierenden vorbildlichen Mehrweg-Systeme, die Optimierung der Verwertung von Einweg-Verpackungen durch sortenreine Sammlung sowie die Eindämmung der "Vermüllung" der Landschaft.
Der Verordnung muss im Herbst noch der Bundesrat zustimmen. In-Kraft-Treten soll sie nach einer Übergangsfrist von sechs Monaten nach Verabschiedung. Um zu einer einfachen, für die betroffenen Wirtschaftskreise, Vollzugsbehörden und Verbraucher verständlichen und praktikablen Regelung zu kommen, wird mit der Novellierung der Verpackungsverordnung die Differenzierung zwischen den von der Pfandpflicht betroffenen Getränkesegmenten aufgehoben.
Die Pfandpflicht wurde entsprechend geltendem Recht am 1. Januar 2003 eingeführt. Gegenwärtig sind die Wirtschaft und Handel in der Pflicht, die Einrichtung eines bundesweit einheitlichen Pfand- und Rücknahmesystems weiter voranzutreiben. Sie hatten dem Bundesumweltminister im Dezember 2002 zugesagt, dass dieses - nach geltendem Recht bereits erforderliche - System spätestens zum 1. Oktober 2003 installiert sein wird.