Eine Erschwernis für das Bürgerbegehren war die beim Bürgerentscheid fehlende Möglichkeit zur Briefabstimmung. Die Bürger konnten ihre Stimme nur am Sonntag im Abstimmungslokal abgeben. Der Rat hatte diese Verfahrensweise für Bürgerentscheide in Gütersloh bei vier Enthaltungen im Jahr 2000 geregelt. Im März dieses Jahres hatte die Wählergemeinschaft Bürger für Gütersloh (BfGT), die auch das Bürgerbegehren gestartet hatte, im Rat vergeblich versucht, die Briefabstimmung noch nachträglich in die Bürgerentscheid-Satzung der Stadt aufzunehmen.
Besonders SPD und CDU hatten dieses Ansinnen abgelehnt. Begründet wurde dies unter anderem damit, dass auch bei Ratssitzungen auch nur diejenigen abstimmen könnten, die anwesend seien. "Damit kann man genauso gut die Streichung der Briefwahl bei der Kommunalwahl begründen" merkte Schily ironisch an. Abstimmungswillige Bürger erhielten vor dem Bürgerentscheid aus dem Amt von Bürgermeisterin Unger (SPD) die lapidare Auskunft, dass sie ihre Stimme nicht abgeben könnten, wenn sie am Abstimmungstag nicht in Gütersloh seien.
"Angesichts eines Briefwähleranteils von 20 Prozent bei Wahlen ist dieses Verhalten eine massive Benachteiligung insbesondere von Alten, Kranken und Bettlägrigen" kritisierte Schily. Der Appell von Innenminister Behrens (SPD) an die Kommunen,
die Briefabstimmung zuzulassen, verhalle scheinbar ungehört. "Es wäre gut, wenn der Rat nach der Abstimmung dieses Thema nun noch einmal entspannt diskutieren würde", regte der Geschäftsführer an.
Der Bürgerentscheid in Gütersloh war der zweite über ein Theater in Nordrhein-Westfalen. Vor zwei Jahren war ein Bürgerbegehren für den Erhalt eines Theaters in Mönchengladbach trotz Abstimmungsmehrheit am Zustimmungsquorum gescheitert.