Die auf Druck des Handels bis zum 30.9. tolerierte Übergangslösung müsse so schnell wie möglich beendet werden. Auf dem Rücken des Verbrauchers dürften keine parteitaktische Spielchen ausgetragen werden.
Die Deutsche Umwelthilfe e. V. begrüßt insbesondere die Entscheidung des Bundeskabinetts, dass die jetzt beschlossene Verpackungsverordnung keine sogenannte Innovationsklausel enthält. Diese insbesondere von der Einwegindustrie geforderte Aufweichungsklausel würde die Pfandpflicht zum Besipiel für Plastikflaschen und Aluminiumdosen durch die Hintertür wieder abschaffen.
An Getränkeindustrie und Handel richtet die DUH die Botschaft, die verbleibenden 3 1/2 Monate für den Aufbau des Rücknahmesystems zügig zu nutzen und nicht mit weiteren Störmanövern oder neuen Klagen das Dosenpfand-Theater fortzusetzen.
Der Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU), Prof. Dr. Werner Delfmann kritisierte dagegen den Beschluss. "Wenn es zu der heute beschlossenen Ausweitung der Pfandpflicht kommt, werden auch Fruchtsaft und sonstige kohlensäurefreie Getränke in Einwegflaschen, Dosen und Kunststoffbechern weitgehend aus den Supermarktregalen verschwinden.“ Die einzige Vereinfachung für den Verbraucher bestehe dann darin, dass die Getränkeauswahl weiter abnehme.