Aktueller Auslöser für die Entscheidung seien Einwände der Europäischen Kommission gegen die geltende Übergangslösung und das geplante Rücknahmesystem gewesen, so die Bundesvereinigung der Deutschen Ernährungsindustrie (BVE). In einem Schreiben vom 15. Mai 2003 an Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisiere die Kommission die Einführung des Pflichtpfandes als "unverhältnismäßiges Hindernis für den innergemeinschaftlichen Handel" und damit einen schwerwiegenden Verstoß gegen europäisches Wettbewerbsrecht.
Darüber hinaus bestünden erhebliche Unsicherheiten, welche Auswirkungen die Novelle zur Verpackungsverordnung auf die Getränkewirtschaft haben werde. "Nach unseren Erfahrungen der vergangenen fünf Monate hat die Pfandpflicht auf Einwegverpackungen zu erheblichen Steuerausfällen geführt und Tausende Arbeitsplätze gekostet." sagte Dr. Peter Traumann, Präsident der (BVE). Trotz des Stops seien die technischen Entwicklungen im Zeitplan.
Die DUH betrachtet die Entscheidung als Aufforderung an Bundeskanzler Gerhard Schröder und Umweltminister Jürgen Trittin, geltendes Recht zu brechen. Dies würden sie jedoch nicht mit sich machen lassen. „Es ist unglaublich, mit welcher Dreistigkeit die Einweglobby gegen den Rechtsstaat ankämpft. Mit dem bewährten Instrument von Testkäufen werden Umwelt- und Verbrauchergruppen ihn verteidigen.“, so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e. V. Nach der einseitiger Aufkündigung der Verpflichtung von Handel und Industrie vom 20.12.2002 müsse nun umgehend die Verpackungsverordnung im Wortlaut umgesetzt werden. Als Folge der „Kamikaze-Aktion“ des Handels rechne die DUH mit einer Verstärkung des Trends zu Mehrweg.
Auch das Bundesumweltministerium kritisierte den Entschluss. Bereits Ende Mai hatten Industrie und Handel bei einem Spitzengespräch mit Trittin vergebens versucht, das Dosenpfand zu kippen. Gegen den Handel drohen nun Bußgeldverfahren, da die seit Jahresbeginn geltenden Pfandvorschriften nicht vollständig umgesetzt sind.