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Trinkwasserverordnung

Regenwasser für Garten, Spülung und Waschmaschine erlaubt

Am

Durch in Kraft treten der Trinkwasserverordnung zum 01.01.2003 hat sich gezeigt, dass sowohl aus den Reihen der Wasserversorger als auch der Gesundheitsämter sowie verschiedener Verwaltungsinstanzen, Falschinformationen zum Thema Wäsche waschen mit Regenwasser verbreitet werden. Die Fachvereinigung Betriebs- und Regenwassernutzung e.V. (fbr) ruft alle zuständigen Stellen der Bundesregierung, der Landesregierungen, der Gesundheitsämter, der Handwerkskammern und in den Kommunen auf, klarzustellen, dass Wäsche waschen mit Regenwasser in der eigenen Verantwortlichkeit des Verbrauchers erlaubt ist.


Wird in Mietwohnungen Betriebswasser zur Verfügung gestellt, muss für die Waschmaschine zusätzlich ein Trinkwasseranschluss als Wahlmöglichkeit angeboten werden. Die Trinkwasserverordnung regelt weder die Qualität von Regenwasser, noch verbiete sie außerhalb ihres Geltungsbereiches eine private Nutzung von Wasser minderer Qualität für die verschiedensten Zwecke im häuslichen Bereich oder stelle eine solche Nutzung unter Strafe.

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