Die Verlagerung des Krankengeldes in die Finanzierungsverantwortung der Versicherten stelle sich im Entwurf gesetzestechnisch schlicht als Verschiebung der paritätischen Finanzierung des GKV-Beitrags um drei Prozent dar. In der Gesetzesbegründung heißt es:"Ziel ist die alleinige Finanzierung des Krankengeldes durch die Versicherten und eine Entlastung der Lohnnebenkosten für die Arbeitgeber um diesen Betrag." Ein direkter Bezug dieser Beitragsverschiebung zum Krankengeld existiere jedoch nicht.
Die Leistungsausgaben für das Krankengeld werden vom Gesundheitsministerium mit 7,1 Mrd. Euro beziffert. Dies entspricht 5,22% der Beitragseinnahmen der GKV des Jahres 2002. Umgelagert würden indes 6 Prozent, also gut ein dreiviertel Prozentpunkt mehr, als für das Krankengeld aufgewendet werde. Neben der Finanzierung des Krankengeldes würden so die Arbeitnehmer um 1,06 Milliarden Euro, entsprechend rund 15 Prozent, zusätzlich be- und die Arbeitgeber entlastet.
"Die Herausnahme des Krankengeldes aus der paritätischen Finanzierung stellt in dieser Form einen eindeutigen Bruch mit dem Prinzip der paritätischen Beitragsbelastung von Arbeitsgebern und Arbeitnehmern dar", kritisierte Müller. Die vorgeschlagene Regelung eröffne überdies die Möglichkeit, das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeitrag künftig je nach der politischen oder gesamtwirtschaftlichen Situation noch weiter aus dem Gleichgewicht zu bringen. "Das ist der Einstieg in den Ausstieg aus der solidarischen Krankenversicherung", so Müller.