Der aktuelle Entwurf des Bundesverkehrswegeplanes stuft den Bau des Saale-Seitenkanals (Sachsen-Anhalt) wie auch den Ausbau der mittleren Havel und der Hohensaaten-Friedrichsthaler Wasserstraße ( Brandenburg ) in den "vordringlichen Bedarf". Das bedeutet diese Maßnahmen sollen bis 2015 mit hoher Priorität umgesetzt werden.
Der Bedarf für diese Vorhaben könne jedoch bislang nicht nachgewiesen werden. Nachvollziehbare Nutzen-Kosten-Verhältnisse - Grundlage für Infrastrukturplanungen - würden nicht offengelegt. Schon heute können auf der Saale oberhalb des geplanten Kanals, der Havel und der HoFriWa so genannte Europaschiffe (Tauchtiefe 2,50 Meter; Transportgütermenge 1.350 Tonnen) fahren. Dennoch werden diese Wasserstraßen kaum genutzt. So fahren auf der Saale beispielsweise durchschnittlich nur 1,5 Schiffe im Monat.
Auch unter ökologischen Gesichtspunkten seien die Projekte fragwürdig. Sowohl im Bereich der Saale, als auch an der Havel und im Unteren Odertal sind Gebiete betroffen, die unter europäischem Naturschutzrecht (FFH- und Vogelschutzgebiete) stehen. Die HoFriWa führt durch einen besonders geschützten Nationalpark. Der Bund riskiert erhebliche Vertragsstrafen, wenn die EU interveniert. Hier dürfe nicht das Tafelsilber der deutschen Einheit leichtfertig verramscht werden, meinten die Abgeordneten der Grünen. Vielmehr sollten die ökologischen und touristischen Potentiale entwickelt und genutzt werden.