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Soja-Patent eingeschränkt

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Das sogenannte Soja-Patent der Firma Monsanto (EP 301 749 B1) wird eingeschränkt. Dies hat die zuständige Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamts (EPA) nach einer öffentlichen mündlichen Verhandlung im Einspruchsverfahren entschieden. Im März 1994 hatte das EPA der später von Monsanto übernommenen Firma Agracetus ein Patent für zwölf der aktuell 27 Vertragsstaaten der Europäischen Patentorganisation erteilt. In seiner ursprünglichen Form beschreibt das Patent ein Verfahren zur gentechnischen Veränderung von Pflanzen, insbesondere Sojapflanzen. Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft kritisierte die Entscheidung als unzureichend.


Die Einspruchsabteilung vertritt die Auffassung, dass das erteilte Patent nicht das Erfordernis der ausreichenden Offenbarung erfüllt. Nach Artikel 83 des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) ist eine Erfindung so deutlich und vollständig zu beschreiben, dass ein Fachmann sie ausführen kann. In der eingeschränkten Form bezieht sich das Patent nur noch auf Soja, aber nicht mehr generell auf Pflanzen jeder Art.

Die mündliche Verhandlung ist Bestandteil des im Europäischen Patentübereinkommen vorgesehenen Einspruchsverfahrens. Dieses Verfahren erlaubt es jedermann, europäische Patente anzufechten. Einspruch wird gegen rund 6 Prozent der jedes Jahr erteilten europäischen Patente eingelegt. In dem Verfahren zwischen den einsprechenden Parteien und den Patentinhabern entscheidet die Einspruchsabteilung des EPA, ob das angefochtene Patent aufrechterhalten, geändert oder widerrufen wird. Im vorliegenden Verfahren bestand die Einspruchsabteilung aus drei technisch vorgebildeten Prüfern. Die Entscheidung der Einspruchsabteilung kann in zweiter Instanz mit einer Beschwerde vor einer Technischen Beschwerdekammer des EPA angefochten werden.

Die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) betrachtet die Einschränkung des 'Soja-Patents' als "völlig unzureichende Maßnahme gegen die Bio-Patentierung". Martin Hofstetter vom Vorstand der AbL zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung: "Die Einspruchskammer hat lediglich technisch entschieden ohne die weitreichenden ethischen Hintergründe der Pflanzenpatentierung zu berücksichtigen."

Hofstetter setzt nun auf die politische Ebene. Die EU-Biopatentrichtlinie, auf dessen Basis das Europäischen Patentamt entschieden hat, dürfe nicht in nationales Recht umgesetzt werden. Sie müsse zuvor grundlegend überarbeitet werden. Die AbL werde ihren Bauerntag am 9. Mai in Freiburg nutzen, um diesbezüglich den Dialog mit Bundesministerin Renate Künast zu intensivieren.

Die Arbeitsgemeinschaft befürchtet, dass der Saatgutmarkt durch Patente weiter monopolisiert wird. Bereits jetzt beherrschten wenige große Konzerne den Weltmarkt für Saatgut, so die Kritik. Sie patentieren gleichermaßen gentechnisch verändertes Saatgut wie auch normale Pflanzen und brächten so Teile der Agrarproduktion unter ihre Kontrolle.

Die AbL fordert ein striktes Verbot der Patentierung von Tieren und Pflanzen. "Wer das Saatgut kontrolliert, der entscheidet auch darüber, was angebaut und was geerntet wird, also letztlich darüber, was die Verbraucher essen. Das ist eine Bedrohung für Landwirte, Ernährungswirtschaft und Verbraucher, gegen den wir uns wehren müssen.", begründet Hofstetter die Haltung.

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