Einer der wesentlichen Kritikpunkte der Beschwerde ist, dass das Konsortium unzulässigen Einfluss auf die Regierungen ausgeübt hat, durch deren Länder die Pipeline führen soll. Die Gastlandsabkommen (Host Government Agreements), die das Konsortium mit den Regierungen von Aserbaidschan, Georgien und der Türkei abschloss, legen zum Beispiel fest, dass die Regierungen die Projektbetreiber finanziell entschädigen müssen, sollten zukünftige Umweltgesetze zusätzliche Ausgaben erfordern. "Eigentlich sehen die OECD-Leitsätze vor, dass multinationale Unternehmen den in den Ländern geltenden Gesetzen unterliegen", erklärt Jan Kowalzig vom Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND). "In diesem Fall jedoch hindert BP die betroffenen Länder daran, Gefahren für Umwelt, Gesundheit und Sicherheit durch Gesetze und Verordnungen abzuwenden. Von Einhaltung der OECD-Leitsätze kann damit nicht die Rede sein!"
Besonders deutlich sehen die Beschwerdeträger den unzulässigen Druck, mit dem das Konsortium die Pipeline vorwärtstreibt, durch einen Vorfall im vergangenen Dezember belegt: "Nachdem BP sich beim georgischen Präsident Schewardnadse beschwert hatte, wurde die georgische Umweltministerin quasi gezwungen, die Umweltverträglichkeitsprüfung für die Pipeline abzusegnen", erklärt Regine Richter von der Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald. "Und dies, obwohl sie wenige Tage vorher klargemacht hatte, dass ihre Zustimmung georgisches Recht brechen würde, da die Pipeline die Randzone eines Nationalparks durchquert."
Zum Bau der 1700 km langen Pipeline von Aserbaidschan über Georgien in die Türkei setzt das Konsortium sowohl auf Weltbank- und Osteuropabankkredite als auch auf hermesgedeckte Beteiligung deutscher Unternehmen. "Es wäre allerdings empörend, wenn ein Konsortium, das international vereinbarte Grundsätze bricht, solche öffentliche Unterstützung erhielte. Die Bundesregierung darf den beteiligten deutschen Firmen keine Hermesbürgschaften erteilen.", stellt Regine Richter fest.
Mit der eingereichten Beschwerde wollen die deutschen Umwelt- und Entwicklungsorganisationen erreichen, dass BP Deutschland auf die Einhaltung der OECD-Leitsätze hinwirkt. "Die OECD-Leitsätze besagen, dass die verschiedenen Unternehmensteile zusammenarbeiten und sich gegenseitig unterstützen sollen, um die Einhaltung der Leitsätze zu erleichtern", erklärt Cornelia Heydenreich von Germanwatch. "In diesem Sinne erwarten wir von BP Deutschland, dass sie gemeinsam mit BP Großbritannien an der Lösung der in der Beschwerde vorgetragenen Probleme arbeiten."
Die Baku-Tiblisi-Ceyhan Pipeline soll Öl aus dem kaspischen Meer (aus dem Azeri-Chirag-Gunashli Ölfeld) von Aserbaidschan über Georgien in den türkischen Mittelmeerhafen Ceyhan transportieren. Ein von BP geführtes Konsortium aus insgesamt 11 Firmen will das Öl auf westliche Märkte bringen, ohne den Iran oder Rußland zu durchqueren. Dazu soll eine etwa 3 Mrd. US-Dollar teure Pipeline von 1760 km Länge gebaut werden, die Gebirge, Wüsten und Erdbebengebiete sowie ethnische Konfliktzonen (Aserbaidschaner-Armenier, Georgier-Russen, Kurden-Türken) durchquert. Das Projekt ist hoch kontrovers sowohl aufgrund seiner möglichen Umweltauswirkungen als auch aufgrund von befürchteten Menschenrechtsverletzungen (massive Bedrohung von Projektkritikern in Aserbaidschan und der Türkei) und der Militarisierung der Region zum Schutz der Pipeline vor Anschlägen.