Dazu erklärt Petra Pau, Mitglied des Innenausschusses des Deutschen Bundestages: "Allein die Anlage von Gen-Datenbanken war in der Bundesrepublik Deutschland umstritten - zu Recht. Denn sie bedeuten einen tiefen Einschnitt in den Datenschutz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung." Nun fordere Bundesinnenminister Schily ein System, das EU-weit einen "unmittelbaren Zugang zu den nationalen Dateien ermöglicht". Damit würden alle Dämme brechen. Schily sage, die DNA-Analyse solle so umfassend genutzt werden, wie es der Strafverfolgung am besten diene. Das bedeute letztlich allumfassend und grenzenlos. Es gäbe keinerlei Gewähr dafür, was die verschiedenen EU-Länder letztlich mit den gesammelten Datenbeständen anfangen. Missbrauch sei nicht kontrollierbar, die Verbreitung oder Vermarktung seien nicht ausgeschlossen.
Schily lobte die DANN-Analyse als Methode, die eine zweifelsfreie Identifizierung ermögliche. Die bundesweite Datenbank habe zu verbesserten Aufklärungsquoten geführt. So seien von April bis Dezember 2002 insgesamt 9.615 Abfragetreffer erzielt worden. In knapp 6.600 Fällen konnten Spuren einem Spurenleger zugeordnet werden und in mehr als 3.000 Fällen Tatzusammenhänge erkannt werden.
Die am 17. April 1998 beim BKA eingerichtete DNA-Analysedatei umfasst zurzeit mehr als 265.000 Datensätze. Jeden Monat kommen 6.000 bis 7.000 neue Datensätze hinzu. Allein im Jahr 2002 sind mit Hilfe der gespeicherten Daten 66 Tötungsdelikte, 135 Sexualstraftaten und mehr als 3.000 Diebstähle aufgeklärt worden. Die Trefferquote in der DNA-Analysedatei steigt mit der Anzahl der gespeicherten Datensätze. Der Bundesinnenminister appellierte in diesem Zusammenhang an die Bundesländer, diesen Aufbau gemeinsam mit dem BKA zügig fortzusetzen.
Bundesinnenminister Schily sprach sich für eine umfassende Nutzung der DNA-Analyse aus. Nach seiner Ansicht müsse dazu der Kreis der zu erfassenden Personen erweitert werden. Lediglich Bagatelldelikte sollten von der Erfassung ausgenommen werden. Auch müssten Strafverteidiger mit der Nutzung der DNA-Analysen einverstanden sein, weil bei vorhandenen DNA-Spuren durch die Verwendung der Daten eine Sachverhaltsaufklärung einwandfrei möglich sei.
Die Datei dient der Vorsorge für die künftige Verfolgung von Straftaten mit erheblicher Bedeutung, insbesondere bei Vergehen gegen die sexuelle Selbstbestimmung, aber auch bei Verbrechen mit gefährlicher Körperverletzung oder bei Diebstahl in besonders schwerem Fall oder bei Erpressung. Die hohe Zuverlässigkeit und Treffsicherheit dieser Methode trägt dazu bei, Wiederholungstaten zu verhindern. Aufgrund eines einzelnen Haares oder kleinster Hautpartikel können Personen eindeutig identifiziert und strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden.