„Die Preise in Gaststätten dürfen nicht derart gestaltet sein, dass Jugendliche aus Kostengründen zum alkoholischen Getränk greifen“, so Dr. Stefan Etgeton, Gesundheitsexperte beim vzbv.
Laut Bundesministerium für Gesundheit trinken bereits fünf Prozent der 12-jährigen und 37 Prozent der Jugendlichen ab 16 Jahren regelmäßig Alkohol, 1,6 Millionen Menschen in Deutschland sind alkoholabhängig, über 9 Millionen Menschen haben einen riskanten Alkoholkonsum.
Schon seit dem 1.01.02 schreibt das Gaststättengesetz vor, dass die Getränkekarte mindestens ein alkoholfreies Getränk enthalten muss, das nicht teurer ist als das günstigste alkoholische Getränk – hochgerechnet auf den Literpreis. 46 Prozent der überprüften Gaststätten verstießen gegen diese Regelung, bemängelt der Verband. Außerdem fiele auf, dass häufig nur ein einziges alkoholfreies Getränk bewusst billig angeboten wurde, während andere alkoholfreie Getränke eher teurer als Bier seien. Bei den besonders billigen alkoholfreien Getränken handele es sich in der Regel um Wasser, Limonade oder Saft, in Einzelfällen seien aber auch Milch oder Malzbier besonders preisgünstig offeriert worden, also Getränke, die vermutlich nicht jeder als attraktive Alternative ansehen dürfte.
„Wir stoßen immer wieder auf das gleiche Phänomen: Wir haben gute Verbraucherschutzgesetze, sie werden aber nicht umgesetzt und kontrolliert“, kritisierte vzbv-Vorstand Prof. Dr. Edda Müller.
Für die Untersuchung waren vom Institut für angewandte Verbraucherforschung e.V. (IFAV) im Auftrag des vzbv Ende 2002 rund 500 Gaststätten in ganz Deutschland überprüft worden.